Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2907 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 01.10.2005, Seite 2907
- Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (Kostenbeitragsverordnung - KostenbeitragsV)
- vom 01.10.2005
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (58)
- BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; …
So heißt es bereits im Vorwort des von der Bundesregierung am 23. August 2005 an den Bundesrat übermittelten (vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellten) Entwurfs der Kostenbeitragsverordnung, dass die Bemessung der Pauschalbeträge "in enger Abstimmung mit unterhaltsrechtlichen Wertungen" erfolgt sei und damit "Wertungsunterschiede" vermieden werden sollen (BRDrucks 648/05 [neu] S. 1).Auch in den Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse (BRDrucks 648/1/05 S. 3 ff.), deren Änderungsvorschläge im Zustimmungsbeschluss des Bundesrates durchweg übernommen worden sind (vgl. BRDrucks 648/05 [Beschluss] S. 1 ff.), wurde nochmals als Ziel der konkreten Beitragsbemessung hervorgehoben, "für Eltern in den unteren Einkommensgruppen eine Kostenbeitragspflicht festzulegen, deren Höhe den Kostenbeiträgen nach der geltenden Kostenheranziehung vergleichbar ist und die in etwa der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder entspricht" (BRDrucks 648/1/05 S. 3).
Weiter heißt es dort in einer Anmerkung zu einer im Rahmen der Überprüfung eines Beitragssatzes angestellten unterhaltsrechtlichen Vergleichsberechnung: "Die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Unterhalts folgt aus der Berücksichtigung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts, der ab dem 1. Juli 2005 bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern bei 890 Euro monatlich liegt" (BRDrucks 648/1/05 S. 6).
Die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob für die Ermittlung des Einkommens, das bei der Anwendung der Kostenbeitragsverordnung zu berücksichtigen ist, die berufsbedingten Fahrtkosten nach § 93 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII nach der Pauschalierung der Unterhaltsrichtlinien des Oberlandesgerichts zu berechnen sind, kann deshalb ebenso offen bleiben, wie die Frage, ob - woran der Senat, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, erhebliche Zweifel hat - die Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 KostenbeitragsV (hier anwendbar in der Fassung vom 1. Oktober 2005, BGBl I S. 2907) auch auf die vollstationär untergebrachten Kinder des Klägers (unmittelbar) angewandt werden kann.
- VGH Bayern, 24.06.2010 - 12 BV 09.2527
Heranziehung zu Kostenbeitrag für Leistungen der Jugendhilfe
Die Kombination der Regelungen in § 92 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB VIII, § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe - Kostenbeitragsverordnung - (KostenbeitragsV) vom 1. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2907) über die getrennte Heranziehung auch zusammenlebender Elternteile und die getrennte Ermittlung der Kostenbeiträge einerseits und der Vorschrift über den Einsatz des Kindergeldes § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII, § 7 Abs. 1 KostenbeitragsV andererseits führe bei bestimmten Sachverhaltskonstellationen zu nicht hinnehmbaren Ergebnissen.Für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 entfällt wegen der nunmehr eingetretenen Nachrangigkeit der Unterhaltspflicht des Beigeladenen für seine Ehefrau durch die Reform des Unterhaltsrechts, die der Verordnungsgeber bei Erlass der Kostenbeitragsverordnung bereits in den Blick genommen hatte (dazu auch OVG SH vom 24.8.2009 unter Hinweis auf BR-Drs. 648/05 S. 10), diese Zuordnung zu einer um zwei Stufen niedrigeren Einkommensgruppe gemäß § 4 Abs. 1 KostenbeitragsV, so dass es bei der Zuordnung zur Einkommensgruppe 6 verbleibt.
In der Begründung zur Kostenbeitragsverordnung vom 23. August 2005 (BR-Drs. 648/05) ist ausgeführt, dass die z. T. erheblichen Unterschiede in der Belastung, die mitunter willkürlich erschienen, nun durch die Harmonisierung bei der Heranziehung beseitigt würden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06
Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe
Zwar wurde auch schon nach der früheren Rechtslage der Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid geltend gemacht (…§ 93 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII a. F., vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 06.12.2006 - XII ZR 197/04 - FamRZ 2007, 377), mit der Neufassung wurde jedoch die Heranziehung - wie oben dargelegt - systematisch neu geregelt, wozu vor allem auch die auf der Rechtsgrundlage des § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII neu erlassene Kostenbeitragsverordnung vom 1. Oktober 2005 (BGBl I S. 2907) dient.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2376/12
Heranziehung eines Elternteils zu Kostenbeiträgen zur Hilfe zur Erziehung in Höhe …
Zugleich sei damit, so die Gesetzesbegründung, für den Regelfall gewährleistet, dass weitere Unterhaltsansprüche sowohl vorrangig als auch gleichrangig Berechtigter nicht geschmälert würden (vgl. BR-Drucks. 648/05 (neu), S. 9). - VGH Hessen, 05.09.2006 - 10 TG 1915/06
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Kostenbeitragsbescheid im …
Zwar werden nach der auf der Rechtsgrundlage des § 94 Abs. 5 S. 1 SGB VIII erlassenen Kostenbeitragsverordnung vom 1. Oktober 2005 (BGBl. I Seite 2907) die Kostenbeiträge nach einer festgelegten Tabelle erhoben, die sowohl das maßgebliche Einkommen des Elternteils berücksichtigt, als auch die Zahl der untergebrachten Kinder, jedoch sind nach wie vor auch in großem Umfang individuelle Umstände zu berücksichtigen. - VGH Bayern, 19.12.2007 - 12 CS 07.2895
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
Zwar wurde auch schon nach der früheren Rechtslage (vor dem Gesetz vom 8.9.2005) der Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid geltend gemacht (§ 93 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII a.F.), mit der Neufassung wurde jedoch die Heranziehung - wie dargelegt - systematisch neu geregelt, wozu vor allem auch die auf der Rechtsgrundlage des § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII neu erlassene Kostenbeitragsverordnung (vom 1.10.2005, BGBl I S. 2907) dient. - OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 ME 3/09
Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung bei der Anforderung von öffentlichen …
Dagegen kann der Antragsteller nicht mit Erfolg einwenden, dass die vom Antragsgegner angewendete, auf der Grundlage des § 94 Abs. 5 SGB VIII erlassene Kostenbeitragsverordnung vom 1. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2907) gegen Art. 3 GG verstoße, weil die Pfändungsfreigrenze nach §§ 850 ff. ZPO und der notwendige Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 BGB bei einer Inanspruchnahme aufgrund einer Unterhaltsforderung seiner Tochter höher seien als der Betrag von 750 EUR, bis zu dem kein Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung erhoben werde. - VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
Kostenbeitrag nach SGB 8 §§ 91 ff nicht nur von zivilrechtlich …
Die Erhebung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags erfolgt nach den eigenständigen gesetzlichen Regelungen in §§ 91 ff. SGB VIII i.V.m. der Kostenbeitragsverordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.10.2005 (BGBl. I S. 2907) und unterliegt anderen Maßgaben als die zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung. - OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09
Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung; …
Im Übrigen hat der Verordnungsgeber der Kostenbeitragsverordnung die später erfolgte Änderung des § 1609 BGB ausdrücklich in den Blick genommen und für mit den Wertungen der Kostenbeitragsberechnung nach dem KICK vereinbar gehalten (vgl. Begründung zum Entwurf in BR-Drs. 648/05 (neu), S. 10). - VG Würzburg, 12.12.2013 - W 3 K 12.1090
Kinder- und Jugendhilfe
vom 1. Oktober 2005 (BGBl I S. 2907) zur Gleichbehandlung von Mietern und Wohnungseigentümern geboten.Mit der Kostenbeitragsverordnung wurde das Ziel einer weitgehenden Pauschalierung und Verwaltungsvereinfachung verfolgt (BR-Drs. 648/05 (neu) S. 6).
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 3 S 08.167
Eilrechtsschutz; Kostenbeitrag; Jugendhilfe; Einkommensermittlung; Umfang
- VG Aachen, 16.05.2013 - 1 K 31/12
Heranziehung des Vaters eines in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII …
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 12 ZB 11.501
Jugendhilferecht; Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der Hilfe; Kenntnis der …
- VG Saarlouis, 26.04.2017 - 3 K 2125/14
Jugendhilferechtliche Unterrichtungspflicht gegenüber dem Unterhalts- und …
- VG Freiburg, 07.02.2011 - 3 K 2734/10
Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. SGB 8 bei hohen Einkommen ohne Berücksichtigung von …
- VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 S 10.00247
Kostenbeitrag; sozialleistungsrechtlicher Einkommensbegriff; kein …
- VG Aachen, 26.05.2009 - 2 K 1064/06
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Erbringung von Eingliederungshilfe; …
- VG Gera, 22.04.2010 - 6 K 188/09
Kinder- und Jugendhilfe syowie Jugendförderungsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 12 S 1603/07
Berechnung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags - Kindergeld - …
- VG Stuttgart, 05.06.2007 - 9 K 2738/06
Kindergeld ist kein Einkommen iSd SGB 8 § 93 Abs 1; Darlehensraten für Eigenheim …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - 12 A 4321/04
- VG Oldenburg, 31.03.2008 - 13 A 5469/05
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Kindergeld; Eigenheimzulage; …
- VG Münster, 12.01.2010 - 6 K 1854/08
Kostenbeitrag, Kapitallebensversicherung, Kindergeld, Geschwisterkindergeld, …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09
Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 12 E 812/07
Anspruch auf Festsetzung eines die Höhe des Kindergeldes übersteigenden …
- VG Düsseldorf, 11.12.2013 - 10 K 2482/13
Erhebung von Kostenbeiträgen für die Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer …
- VG Neustadt, 25.03.2010 - 4 K 685/09
Anforderungen an die Aufklärungüber die Folgen einer Jugendhilfeleistung für den …
- VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 ZB 07.1106
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; zur Anwendung der Kostenbeitragsverordnung vom 1. …
- OVG Sachsen, 17.09.2010 - 1 D 140/10
Kostenbeitrag, Personensorge
- VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 3 K 07.730
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Kindergeld; Wochenend- und Ferienaufenthalte; …
- VG Stuttgart, 08.11.2006 - 7 K 2229/06
Kostenbeitrag - Kindergeld ist kein Einkommen iSd § 93 Abs 1 SGB 8
- VG Minden, 27.06.2014 - 6 K 3022/13
Maßgeblicher Zeitpunkt des Tags der letzten Verwaltungsentscheidung für die …
- VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1040/10
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
- VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 25/06
Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Berechnungsgrundlage; Bescheid; …
- VG Oldenburg, 07.02.2007 - 13 B 198/07
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage bei Kostenbeiträgen nach §§ 91 …
- VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767
Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme; Einkommensermittlung; Absehen von der …
- VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 ZB 09.1801
Kinder- und Jugendhilfe
- VG Aachen, 23.06.2009 - 2 K 1817/08
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag wegen Hilfe zur Erziehung eines Kindes in …
- VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.498
Heranziehung zu Kostenbeitrag für Hilfe zur Erziehung; Maßgeblichkeit des …
- VG Neustadt, 16.06.2011 - 4 K 8/11
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
- VG Würzburg, 30.10.2015 - W 3 K 13.1271
Antrag auf Prozesskostenhilfe
- VG Augsburg, 08.07.2014 - Au 3 K 13.1597
Kostenbeitrag; Hilfe zur Erziehung; Heimunterbringung; Maßgeblichkeit des …
- VG Augsburg, 08.07.2014 - Au 3 K 14.482
Jugendhilfe; Kostenbeitrag
- VG Ansbach, 07.04.2011 - AN 14 K 08.02073
Kostenbeitrag; Berechnung des Einkommens; Einkommensteuerrückerstattungen sind …
- VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.01821
Kostenbeitrag, Berechnung, "besondere Härte", Heranziehung in angemessenem …
- VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.65
Eingliederungshilfe; Kostenbeitrag
- VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 896/07
Ermittlung des Kostenbeitrags für die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung …
- VG Augsburg, 23.02.2010 - Au 3 K 09.777
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; private Altersvorsorge; unterhaltsrechtliche …
- VGH Bayern, 15.09.2008 - 12 C 08.315
Jugendhilferecht; Prozesskostenhilfe; Kostenbeitrag; Kindergeld
- VG Aachen, 24.03.2009 - 2 K 1073/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Eltern zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung …
- VG Aachen, 21.10.2008 - 2 K 575/07
Kostenbeitrag der Eltern für Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege; Kriterien für …
- VG Augsburg, 15.12.2009 - Au 3 K 09.286
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Pauschalabzug in Höhe von 25 Prozent; Einzelansatz …
- VG Augsburg, 02.06.2009 - Au 3 K 08.787
Inobhutnahme; Hilfe zur Erziehung; Heranziehung zum Kostenbeitrag; …
- VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 3 K 07.1780
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Ehegatten; Steuerklassenwahl; Leistungsfähigkeit; …
- VG Augsburg, 25.01.2011 - Au 3 K 09.1541
Kostenbeitrag; Eingliederungshilfe für minderjährige Kinder in teilstationärer …
- VG Gera, 31.07.2008 - 6 E 226/08
Kinder- und Jugendhilferecht
- VG Augsburg, 25.01.2011 - Au 3 K 09.1545
Kostenbeitrag; Eingliederungshilfe für minderjährige Kinder in teilstationärer …