Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 3083   

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BGBl. I 2008 S. 3083 (https://dejure.org/2008,47513)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 31.12.2008, Seite 3083
  • Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
  • vom 25.12.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 10.11.2008   BT   Innenausschuss stimmt für BKA-Gesetz
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083, 3085) in § 20g Abs. 2 Nr. 4 BKAG mit Wirkung zum 1. Januar 2009 der "Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensperson)", normiert worden ist.
  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

    Ein solches Modell findet sich in vergleichbaren Vorschriften des Bundesrechts über die längerfristige Observation wie etwa in § 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 4 des Bundespolizeigesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in § 20 g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 8 des Bundeskriminalamtgesetzes in der Fassung vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083), in § 18 Abs. 1, Abs. 3 Satz 5 des Zollfahndungsdienstgesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) oder in § 163 f Abs. 1, Abs. 3 StPO.
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 1141/09

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung einer

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren die § 20g Abs. 1 und 2, § 20h Abs. 1, 2 und 5, § 201 Abs. 1 und 6, § 20m Abs. 1, § 20u Abs. 1 und 2, § 20v Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 Satz 5 und § 20w Abs. 2 Satz 1 und 2 BKAG, die durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008 (BGBl I S. 3083) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 in den Unterabschnitt 3a des Bundeskriminalamtgesetzes eingefügt wurden.
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen BKA-Gesetz

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren die § 20j Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz, § 20k Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 7 und § 201 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 6 BKAG, die durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008 (BGBl I S. 3083) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 in den Unterabschnitt 3a des Bundeskriminalamtgesetzes eingefügt wurden.
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