Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2507   

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BGBl. I 2009 S. 2507 (https://dejure.org/2009,58929)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.2009, Seite 2507
  • Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/ 615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
  • vom 31.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Zugrunde zu legen sind danach das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl I S. 310, 919), bis dahin zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2507), und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 18. August 1998 (BGBl I S. 2214) in der Fassung der Verordnung vom 16. Juli 2009 (BGBl I S. 2097).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Zugrunde zu legen sind danach das Straßenverkehrsgesetz - StVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl I S. 310, ber. S. 919), hier zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (EGBes615/2008UmsG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2507), und die Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - vom 18. August 1998 (BGBl I S. 2214), hier zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl I S. 2631).
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