Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2585   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,84705
BGBl. I 2009 S. 2585 (https://dejure.org/2009,84705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,84705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 06.08.2009, Seite 2585
  • Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
  • vom 31.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 07.05.2009   BT   Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
  • 17.06.2009   BT   Umweltausschuss billigt neue Gesetze zum Umweltrecht
  • 17.06.2009   BT   Umweltrecht
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (142)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Nach § 12 Abs. 7 Satz 3 WaStrG müssen Ausbaumaßnahmen die nach §§ 27 bis 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) maßgebenden Bewirtschaftungsziele - namentlich das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot (§ 27 Abs. 1 und 2 WHG) - berücksichtigen.
  • BGH, 09.05.2019 - III ZR 388/17

    Rückstau von Niederschlagswasser

    Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich nach §§ 903 ff, § 1004 BGB in Verbindung mit § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), der die frühere landesrechtliche Vorschrift des § 80 Abs. 2 bis 5 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVBl. S. 669, im Folgenden: WG Mecklenburg-Vorpommern) ersetzt hat (vgl. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, BT-Drs. 16/12275, S. 82; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 11. Aufl., § 37 Rn. 8).
  • BGH, 26.01.2017 - III ZR 465/15

    Wasserrecht in Bayern: Beseitigungsanspruch für eine Anböschung zur Verhinderung

    a) § 37 WHG, nach dessen Absatz 1 Satz 1 der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher gelegenen Grundstücks behindert werden darf, ist mit dem hier maßgeblichen Inhalt am 1. März 2010 in Kraft getreten (Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2585) und betrifft nur solche Fallgestaltungen, in denen die tatbestandliche Ablaufbehinderung nach diesem Zeitpunkt vorgenommen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht