Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 2370   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90125
BGBl. I 2011 S. 2370 (https://dejure.org/2011,90125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,90125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 06.12.2011, Seite 2370
  • Neufassung der Trinkwasserverordnung
  • vom 28.11.2011

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11

    Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"

    Darüber hinaus kennt die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (vom 28.11.2011, BGBl. I, S. 2370 - TrinkwVO -) in Nr. 10 und Nr. 11 der Anlage 2 zu § 6 Abs. 2 lediglich einen Grenzwert für Pflanzenschutzmittel und deren relevante Metaboliten, nicht jedoch für nicht-relevante Metaboliten.
  • VG Würzburg, 14.07.2014 - W 6 S 14.485

    Trinkwassererwärmungs- und leitungsanlage einer Wohneigentümergemeinschaft

    Anforderungen im Einzelnen ergeben sich aus der auf der Ermächtigungsgrundlage des § 38 IfSG erlassenen Trinkwasser-Verordnung - TrinkwV 2001 (i.d.F. der Bekanntmachung vom 28. November 2011, BGBl. I S. 2370, in der seit 14.12.2012 geltenden Fassung).
  • VGH Bayern, 16.11.2012 - 4 B 12.1660

    Befreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Wasserversorgung

    Zwar haben die Besitzer von Hausbrunnen in der Regel kein schützenswertes Interesse an einer vollständigen Befreiung vom Benutzungszwang nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WAS, wenn bereits feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Brunnenwasser nicht als Trinkwasser verwendet werden darf, weil es die in der Trinkwasserverordnung (i. d. F. der Bek. vom 28.11.2011, BGBl I S. 2370, geändert durch G. vom 22.12.2011, BGBl I S. 3044, - TrinkwV -) enthaltenen Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht