Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 1558   

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BGBl. I 2013 S. 1558 (https://dejure.org/2013,68902)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 20.06.2013, Seite 1558
  • Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 17.06.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 28.03.2013   BT   Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
  • 17.05.2013   BT   Güterkraftverkehrsgesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 16. und 17. Mai)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Cottbus, 18.07.2013 - 1 K 420/12

    Verkehrsrecht

    Rechtsgrundlage des Begehrens ist das Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 11 B 98.1496 -, NZV 2001, 275, juris Rn. 29) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1558).
  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.4875

    Fahrlehrerprüfung; Fachkundeprüfung; gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer

    Zwar erfolgte die gesetzliche Anpassung der diesbezüglichen Regelung in § 1 FahrlG an die zum 19. Januar 2013 erfolgte Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung erst nachträglich zum 21. Juni 2013 durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1558), so dass diesbezüglich die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung des Klägers widersprüchlich war.
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