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   BGBl. I 1995 S. 11   

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https://dejure.org/1994,28060
BGBl. I 1995 S. 11 (https://dejure.org/1994,28060)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 12.01.1995, Seite 11
  • Bekanntmachung von Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
  • vom 16.12.1994
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Er verstößt gegen § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK - BGBl 1952 II S. 686 nunmehr i.d.F. des Protokolls Nr. 11 vom 11. Mai 1994, BGBl 1995 11, 578), die innerstaatlich im Range eines Bundesgesetzes gilt.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14

    Rechtmäßigkeit der IHF-Zulassungsbestimmungen für Spieler hinsichtlich der

    Nach der Zuständigkeitsregel des Art. 6 Nr. 1 des Luganer Übereinkommens, das sowohl für Deutschland als auch für die Schweiz in Kraft getreten ist (BGBl. 1995 11, 221), kann eine Person, wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung besteht, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten.
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Inanspruchnahme mehrerer

    Zutreffend ist auch der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die gegen den in der Schweiz ansässigen Beklagten zu 2) gerichtete Klage nach Art. 6 Nr. 1 des Luganer Übereinkommens, das sowohl für Deutschland als auch für die Schweiz in Kraft getreten ist (BGBl. 1995 11, 221), zu beurteilen ist (vgl. auch Art. 54 b Abs. 2 Buchstabe a LugÜ).
  • OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02

    Europarecht, Beamtenstatus, Versorgung, Übertragbarkeit, Verordnung, Hinkende,

    Die Bundesrepublik Deutschland und die EG haben dann ein Abkommen über die Durchführung des Art. 11 Abs. 2 VersO/EG vom 9.10.1992 (BGBl. 1994 11, 622) geschlossen, das am 1.10.1994 in Kraft getreten ist (BGBl. 1995 11, 51).
  • OLG Naumburg, 19.02.2001 - 10 Wx 6/01

    Abschiebehaft - persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren - Ausnahmen -

    Dieses Protokoll (BGBl. 1995 11, 746) sieht nach Art. 1 Nr. 1 zur Rückführung vietnamesischer Staatsangehöriger vor, dass die zuständigen deutschen Behörden über die deutsche Botschaft in Hanoi beim vietnamesischen Innenministerium ein Übernahmeersuchen stellen.
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