Gesetzgebung
   BGBl. II 1997 S. 1406   

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https://dejure.org/1997,27815
BGBl. II 1997 S. 1406 (https://dejure.org/1997,27815)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 31, ausgegeben am 29.07.1997, Seite 1406
  • Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten
  • vom 22.07.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Eine in gewissem Sinne raumbezogene Schutzkomponente läßt sich allenfalls Art. 16 des Rahmenübereinkommens des Europarates vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten entnehmen (BGBl. II 1997 S. 1406, 1413; in Kraft getreten am 1. Februar 1998).

    Art. 16 des Rahmenübereinkommens des Europarates vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten (BGBl. II 1997 S. 1406 ff.), der dieses Problem regelt, hat nur empfehlenden Charakter.

  • VG Wiesbaden, 13.11.2018 - 6 K 1560/18

    Aus dem Bildungsauftrag an die hessischen Schulen, insbesondere, was das

    Dass kein kurdischer Sprachunterricht angeboten werde, verstoße auch gegen das Europarecht, namentlich gegen Art. 5 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. November 1995 (vgl. BGBl. II 1997, S. 1406), da hierdurch bewusst verhindert werde, dass die Kurden als Minderheit ihre Kultur pflegen und weiterentwickeln können.
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