Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2712   

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BGBl. I 2004 S. 2712 (https://dejure.org/2004,47441)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 09.11.2004, Seite 2712
  • Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • vom 02.11.2004

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Dies gilt nach der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 1. Mai 2005 durch Art. 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 2. November 2004 (BGBl I 2004, 2712) auch für die Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2, 8 t, die schon bislang regelmäßig als PKW galten (s.o. II. 2. b).
  • FG Baden-Württemberg, 20.08.2007 - 8 V 1/07

    Kraftfahrzeugsteuer - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

    Mit Bescheid über KraftSt vom 6. Februar 2006 wurden die Besteuerungsgrundlagen für dieses Fahrzeug infolge der ersatzlosen Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch Art. 1 Nr. 1 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 2. November 2004 (Bundesgesetzblatt -BGBl. I 2004, 2712) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 geändert.

    Diese rückwirkende Gesetzesänderung ab 1. Mai 2005 beseitigt die nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO (Art. 1 Nr. 1 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 2. November 2004, BGBl. I 2004, 2712) ebenfalls mit Wirkung ab 1. Mai 2005 eingetretene Rechtsunsicherheit, insbesondere -wie im Streitfall -bei der Besteuerung sogenannter Kombinationskraftwagen.

    Mit der ersatzlosen Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO durch Art. 1 Nr. 1 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 2. November 2004 (BGBl. I 2004, 2712) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 sollten bestimmte Fahrzeugtypen nicht mehr als andere Fahrzeuge gem. § 8 Nr. 2 KraftStG nach Gewicht, sondern als PKW gem. § 8 Nr. 1 KraftStG nach Hubraum, Schadstoff-und Kohlendioxidemission besteuert werden.

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 8 V 2518/07

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines amerikanischen Pick-Up des Typs

    Mit Bescheid über KraftSt vom 22. Februar 2006 wurden die Besteuerungsgrundlagen für dieses Fahrzeug infolge der ersatzlosen Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch Art. 1 Nr. 1 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 2. November 2004 (Bundesgesetzblatt - BGBl. I 2004, 2712) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 geändert, das verkehrsrechtlich als LKW zugelassene Kfz nunmehr als Personenkraftwagen (PKW) besteuert und die KraftSt auf jährlich 2.743 EUR festgesetzt (Blatt 17 Kraftfahrzeugsteuerakten; Anlage ASt 3 zum Schriftsatz des Ast. vom 15. Mai 2006 - Anlagenband -).

    Diese rückwirkende Gesetzesänderung ab 1. Mai 2005 beseitigt die nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO (Art. 1 Nr. 1 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 2. November 2004, BGBl. I 2004, 2712) ebenfalls mit Wirkung ab 1. Mai 2005 eingetretene Rechtsunsicherheit.

    Mit der ersatzlosen Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO durch Art. 1 Nr. 1 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 2. November 2004 (BGBl. I 2004, 2712) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 sollten bestimmte Fahrzeugtypen nicht mehr als andere Fahrzeuge gem. § 8 Nr. 2 KraftStG nach Gewicht, sondern als PKW gem. § 8 Nr. 1 KraftStG nach Hubraum, Schadstoff- und Kohlendioxidemission besteuert werden.

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