Gesetzgebung
BGBl. II 2006 S. 1351 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 32, ausgegeben am 21.12.2006, Seite 1351
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit
- vom 08.12.2006
Text
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10
Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch …
Nach Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b, Abs. 3 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (BGBl 2004 II S. 578; BGBl 2006 II S. 1351) ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Vertragsstaates durch arglistiges Verhalten, falsche Angaben oder die Verschleierung einer erheblichen Tatsache, die dem Antragsteller zuzurechnen ist, der einzige Fall, in dem ein Vertragsstaat in seinem innerstaatlichen Recht den Verlust der Staatsangehörigkeit auch dann vorsehen darf, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 19 A 2381/14
Anfechtungsklage als statthafte Klageart gegen einen amtswegigen …
Die Optionsregelung verstößt endlich nicht gegen Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 (BGBl. 2004 II S. 578 - im Folgenden: EUStAÜbk ), an das die Bundesrepublik seit dem 1. September 2005 gebunden ist (BGBl. 2006 II S. 1351).BGBl. 2006 II S. 1351 f.