20.05.2010

Bundesrat - Drucksache 310/10

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 968   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85390
BGBl. I 2010 S. 968 (https://dejure.org/2010,85390)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 26.07.2010, Seite 968
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
  • vom 19.07.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 2/19 R

    Krankenversicherung - Rückstellungen in der Jahresrechnung aufgrund ungewisser

    Dementsprechend sehen die für die Rechnungslegung der KKn geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Rechtsnormen eine Verpflichtung zu Rückstellungen ausdrücklich nur für Altersvorsorgeverpflichtungen und auf Grund von Altersteilzeit- und Wertguthabenvereinbarungen vor (vgl § 171e Abs. 1 Satz 2 SGB V; § 12 SVRV idF durch Art. 13 Abs. 19 Nr. 1 LSV-NOG vom 12.4.2012, BGBl I 579 mWv 1.1.2013; § 29a Abs. 2 Nr. 2 Buchst f und g SVHV idF durch Art. 1 Nr. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung vom 19.7.2010, BGBl I 968) .
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