20.03.2013

Bundesrat - Drucksache 151/2/13

Plenarantrag, Urheber: Niedersachsen

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 1319   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68927
BGBl. I 2013 S. 1319 (https://dejure.org/2013,68927)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 27.05.2013, Seite 1319
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
  • vom 22.05.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 13.12.2012   BT   Koalition will Futtermittelgesetzbuch nach Dioxinvorfall ändern
  • 28.02.2013   BT   Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 28. Februar und 1. März)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    31 In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19; vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 28.01.2013, a.a.O., juris Rn. 22) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 9 S 2637/19

    Anschlussbeschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Prüfung von

    In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19; vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 28.01.2013, a.a.O., juris Rn. 22) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab.
  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab.
  • VG Freiburg, 11.09.2019 - 10 K 3072/19

    Unterlassungsanspruch gegen eine beabsichtigte Information der Öffentlichkeit

    59 In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab.
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