01.03.2013
Bundesrat - Drucksache 151/13
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Urheber: Bundestag
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2013 S. 1319 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 27.05.2013, Seite 1319
- Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
- vom 22.05.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 13.12.2012 BT Koalition will Futtermittelgesetzbuch nach Dioxinvorfall ändern
- 28.02.2013 BT Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 28. Februar und 1. März)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19
(Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von …
31 In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19;… vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 28.01.2013, a.a.O., juris Rn. 22) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab. - VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 9 S 2637/19
Anschlussbeschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Prüfung von …
In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19;… vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 28.01.2013, a.a.O., juris Rn. 22) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab. - VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19
Anwendung von § 40 LFGB
In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab. - VG Freiburg, 11.09.2019 - 10 K 3072/19
Unterlassungsanspruch gegen eine beabsichtigte Information der Öffentlichkeit …
59 In Ermangelung eines einschlägigen Bußgeldkataloges (vgl. zu den Forderungen des Bundesrats für eine Vollzugsvereinheitlichung BR-Drs. 789/12; 151/13; 369/18; 124/19) hängt die Höhe der Geldbuße neben den festgestellten Mängeln, die den objektiven Tatbestand erfüllen, von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien ab.