22.03.2013

Bundesrat - Drucksache 213/13

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Auswärtiges Amt (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3306   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68734
BGBl. I 2013 S. 3306 (https://dejure.org/2013,68734)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 30.08.2013, Seite 3306
  • Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG)
  • vom 26.08.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 10.04.2013   BT   Auslandsschulgesetz (in: Debatten im Bundestag vom 17. bis 19. April 2013)
  • 11.04.2013   BT   Planungssicherheit für erfolgreiche Auslandsschulen
  • 17.04.2013   BT   Planungssicherheit für Auslandsschulen
  • 19.04.2013   BT   Gesetzentwurf zu Auslandsschulen in der Kritik
  • 31.05.2013   BT   Bundesrat will gesetzlich garantierte Förderung von Auslandsschulen ausweiten
  • 12.06.2013   BT   Förderung deutscher Auslandsschulen (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 08.07.2020 - 6 AV 4.20

    Zuständigkeitsbestimmung in einem Rechtsstreit wegen Nichtbestehens der

    Die Wahrnehmung dieser schulaufsichtlichen Hoheitsfunktion durch ein Bundesland (vgl. § 4 Abs. 4 des Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vom 26. August 2013 <BGBl. I S. 3306>) bietet einen sinnvollen örtlichen Anknüpfungspunkt im Inland für die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2006 - 6 AV 1.06 [ECLI:DE:BVerwG:2006:230806B6AV1.06.0] - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 31).
  • VG München, 21.03.2017 - M 5 K 16.4677

    Freistellung für den Auslandsschuldienst

    Das ist dem entsprechend auch nicht Gegenstand des Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen - Auslandsschulgesetz/ASchulG (vom 26.8.2013, BGBl I S. 3306).
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