10.09.2007

Bundesrat - Drucksache 534/1/07

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Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 284   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,56360
BGBl. I 2008 S. 284 (https://dejure.org/2008,56360)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 12.03.2008, Seite 284
  • Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
  • vom 05.03.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 24.10.2007   BT   Bundesregierung will Pflanzenschutzgesetz novellieren
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 6 A 694/08

    Verbot, Pflanzenschutzmittel mittels Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen;

    Vielmehr wird in dem erwähnten Schreiben letztlich nur auf das gesetzliche Verbot in § 22 Abs. 1 Satz 1 des Pflanzenschutzgesetzes - PflSchG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998, BGBl. I S. 971, berichtigt auf S. 1527, 3512, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes vom 5. März 2008, BGBl. I S. 284) verwiesen, dass Pflanzenschutzmittel nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden dürfen.

    Rechtlich problematisch gestaltet sich hier allenfalls im Einzelfall die Einordnung von sowohl im Hausbereich als auch im Pflanzenschutz verwendbaren Mitteln als Biozid-Produkte oder Pflanzenschutzmittel (z.B. Moosentferner für Terrasse und Rasen, vgl. hierzu der Hinweis in der Stellungnahme des Bundesrats, BR-Drucks. 534/1/07, S. 11, 12).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 7 C 1.09

    Selbstbedienungsverbot; Beratungspflicht; Zweck des Pflanzenschutzgesetzes;

    Der Gesetzgeber hat das ursprünglich auch für Pflanzenstärkungsmittel geltende Verbot der Selbstbedienung (§ 31 Abs. 2 PflSchG a.F.) aufgehoben, weil die Erfahrungen mit Pflanzenstärkungsmitteln gezeigt hätten, dass dieses Verbot nicht erforderlich sei (Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung BRDrucks 534/07 S. 25).
  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07

    Maisanbauverbot nach Einschleppung des Maiswurzelbohrers

    Das Regierungspräsidium Freiburg hat in dieser Ergänzungsverfügung das Maisanbauverbot zusätzlich auf § 4a PflSchG i.d.F. des Gesetzes vom 05.03.2008 (BGBl. I, S. 284) gestützt.

    Diese zum 13.03.2008 in Kraft getretene Regelung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall Anordnungen zur Bekämpfung von Schadorganismen zu treffen, ohne dass ein Eilfall i.S. von § 5 Abs. 2 PflSchG vorliegen muss (vgl. BR-Drs. 534/07, S. 20).

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08

    Berechtigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    "Nach § 18c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 284), dürfen Angaben, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellen oder enthalten, von dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht offenbart werden, soweit der Antragsteller oder der Zulassungsinhaber die Angaben als geheimhaltungsbedürftig kenntlich gemacht hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 13a F 12/08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für ein

    Nach § 18c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.5.1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 5.3.2008 (BGBl. I S. 284) dürfen Angaben, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellen oder enthalten, von dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht offenbart werden, soweit der Antragsteller oder der Zulassungsinhaber die Angaben als geheimhaltungsbedürftig kenntlich gemacht hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 13 A 989/08
    E. " ergibt sich aus § 16c Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 284).
  • VG Sigmaringen, 23.10.2008 - 2 K 1902/07

    Maisanbauverbot; Fruchtfolge; Westlicher Maiswurzelbohrer; Gefahr in Verzug

    "... Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Tübingen die Allgemeinverfügung in den Ziffern 2.1.6 und 2.2.2, soweit sie an Ihre Person gerichtet sind, unter Berücksichtigung des durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vom 05.03.2008 (BGBl. I S. 284) eingefügten § 4a PflSchG überprüft.
  • VG Regensburg, 02.07.2009 - RN 7 K 08.1655

    Pflanzenschutzgesetz

    § 4 a PflSchG könne ausweislich der Gesetzesbegründung (Bundesrats-Drs. 534/07) nicht als Rechtsgrundlage für Maßnahmen im Folgejahr eines Befalls herangezogen werden.
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