17.06.2002
Bundesrat - Drucksache 579/02
Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 4195 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 76, ausgegeben am 25.10.2002, Seite 4195
- Vierte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
- vom 18.10.2002
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05
Umsatzsteuerhinweis
Nach der Begründung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung sollte - um unnötige Nachfragen und Missverständnisse zu vermeiden - durch den neugefassten § 1 Abs. 2 PAngV eine generelle Pflicht der Anbieter begründet werden, im Fernabsatz anzugeben, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist (BR-Drucks. 579/02, S. 7). - BGH, 16.07.2009 - I ZR 140/07
Versandkosten bei Froogle
Denn die fraglichen Bestimmungen dienen der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen: § 1 Abs. 2 PAngV entspricht dem Sinn und Ziel des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (vgl. die Begründung des Verordnungsentwurfs BR-Drucks. 579/02 S. 5), § 1 Abs. 6 PAngV entspricht der Regelung in Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Verbraucherschutz bei Preisangaben. - OLG Hamburg, 04.01.2007 - 3 W 224/06
Wettbewerbsverstoß: Preisangabe ohne Mehrwertsteuer bei eBay
Der Zweck des Gesetzes besteht nach der amtlichen Begründung aber gerade in einer Klarstellung aus Verbrauchersicht (BR-Drucks. 579/02, S. 5) und das Gesetz will ansonsten nötige Nachfragen und die Gefahr von Missverständnissen von vornherein vermeiden (…siehe: Harte/Henning/Völcker, Rz. 36 zu § 1 PAngV). - OLG Hamburg, 17.09.2007 - 3 W 170/07
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Beurteilung der Unlauterkeit bei …
Nach der Begründung des Regierungsentwurfs bezweckt das Gesetz eine Klarstellung bezüglich des Preises aus Verbrauchersicht (BR-Drucks. 579/02, S. 5).