17.06.2002

Bundesrat - Drucksache 579/02

Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 4195   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,45073
BGBl. I 2002 S. 4195 (https://dejure.org/2002,45073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,45073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 76, ausgegeben am 25.10.2002, Seite 4195
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
  • vom 18.10.2002

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Nach der Begründung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung sollte - um unnötige Nachfragen und Missverständnisse zu vermeiden - durch den neugefassten § 1 Abs. 2 PAngV eine generelle Pflicht der Anbieter begründet werden, im Fernabsatz anzugeben, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist (BR-Drucks. 579/02, S. 7).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 140/07

    Versandkosten bei Froogle

    Denn die fraglichen Bestimmungen dienen der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen: § 1 Abs. 2 PAngV entspricht dem Sinn und Ziel des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (vgl. die Begründung des Verordnungsentwurfs BR-Drucks. 579/02 S. 5), § 1 Abs. 6 PAngV entspricht der Regelung in Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Verbraucherschutz bei Preisangaben.
  • OLG Hamburg, 04.01.2007 - 3 W 224/06

    Wettbewerbsverstoß: Preisangabe ohne Mehrwertsteuer bei eBay

    Der Zweck des Gesetzes besteht nach der amtlichen Begründung aber gerade in einer Klarstellung aus Verbrauchersicht (BR-Drucks. 579/02, S. 5) und das Gesetz will ansonsten nötige Nachfragen und die Gefahr von Missverständnissen von vornherein vermeiden (siehe: Harte/Henning/Völcker, Rz. 36 zu § 1 PAngV).
  • OLG Hamburg, 17.09.2007 - 3 W 170/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Beurteilung der Unlauterkeit bei

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs bezweckt das Gesetz eine Klarstellung bezüglich des Preises aus Verbrauchersicht (BR-Drucks. 579/02, S. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht