16.12.2015
Bundesrat - Drucksache 627/15
Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2016 S. 1373 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 23.06.2016, Seite 1373
- Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
- vom 20.06.2016
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
Sie waren damit zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachbeitrags und zum Zeitpunkt des Ergehens des Planfeststellungsbeschlusses rund neun bzw. fast zehn Jahre alt und wesentlich älter, als es den normativ vorgegebenen Überwachungsintervallen für die überblicksweise Überwachung nach Ziffer 1 i.V.m. der Tabelle "Überwachungsfrequenzen und Überwachungsintervalle" in Anlage 10 zu § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Oberflächengewässerverordnung in der am 24. Juni 2016 in Kraft getretenen Fassung von Art. 1 der Verordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) - OGewV - entspricht. - BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
Als kleinste Oberflächenwasserkörpertypen für Fließgewässer sieht Anlage 1 Nr. 2.1 Buchst. a der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) solche mit einem Einzugsgebiet ab 10 km² vor. - BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
Als kleinste Oberflächenwasserkörpertypen für Fließgewässer sieht Anlage 1 Nr. 2.1 Buchst. a der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) solche mit einem Einzugsgebiet ab 10 km² vor.