28.12.2006

Bundesrat - Drucksache 933/06

Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 335   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48976
BGBl. I 2007 S. 335 (https://dejure.org/2007,48976)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 23.03.2007, Seite 335
  • Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
  • vom 14.03.2007

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen (G-SIG: 16021378)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 B 919/07

    Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz zur Abwehr von Rechtsverletzungen wegen

    Nach der unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH erfolgten Änderung des § 13 Abs. 2b) FMV, vgl. hierzu BR-Drucks. 933/06, S. 41, teilt der Senat insbesondere nicht die früher vertretene, offensichtlich aber von der Antragstellerin nunmehr auch selbst aufgegebene Auffassung, wonach der nationale Verordnungsgeber gerade nicht vorsehe, dass die (isolierte) Deklaration unter Anwendung einer Toleranzregelung von +/- 15 % zulässig sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 A 1662/06

    Voraussetzungen einer Ungültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über

    Nach der unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH erfolgten Änderung des § 13 Abs. 2b) FMV, vgl. hierzu Bundesrats-Drucksache 933/06, S. 41, teilt er insbesondere nicht die in der Zulassungsantragsbegründung vom 6. Juni 2006 (Bl. 8) zum Verfahren 13 A 1662/03 vertretene, offensichtlich aber von der Antragstellerin nunmehr auch selbst aufgegebene Auffassung (vgl. Schriftsatz der Antragstellerin zum Verfahren 13 A 1662/06 vom 13. Juni 2007 (Bl. 3)), wonach der nationale Verordnungsgeber gerade nicht vorsehe, dass die (isolierte) Deklaration unter Anwendung einer Toleranzregelung von +/- 15 % zulässig sei.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2008 - 15 K 3523/06

    Futtermittel Einzelfuttermittel Ergänzungsfuttermittel Arsen Grenzwert

    Eine solche anderweitige Regelung ist in die Futtermittelverordnung (FuttMV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (BGBl. I S. 552) aber erst durch Artikel 1 Nr. 38 der Änderungsverordnung vom 14. März 2007 (BGBl. I S. 335) gemäß deren Artikel 4 mit Wirkung vom 24. März 2007 eingefügt worden.
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