20.02.2004

Bundesrat - Drucksache 132/04

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1248   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,46316
BGBl. I 2004 S. 1248 (https://dejure.org/2004,46316)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 25.06.2004, Seite 1248
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
  • vom 22.06.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 26.04.2004   BT   Bundesregierung plant Änderungen beim Tierseuchengesetz
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 10.07

    Tierseuche; Tötung; Tötungskosten; unschädliche Beseitigung; Beseitigungskosten;

    Der mit Wirkung vom 26. Juni 2004 in das Tierseuchengesetz eingefügte § 72d (BGBl I S. 1260) soll sicherstellen, dass die für Entschädigungen geltenden Regelungen der §§ 70 bis 72c "auf die Kosten für die Tötung und unschädliche Beseitigung Anwendung finden, soweit eine entsprechende Geltung der genannten Vorschriften auf diese Kosten in Betracht kommt" (vgl. BTDrucks 15/2943 S. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05

    Inanspruchnahme eines Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Bekämpfung der

    Für diese Neuregelung waren nach der Gesetzesbegründung (BTDrucks. 15/2943 S. 21 zu Nr. 29) folgende Erwägungen maßgebend:.
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