11.04.2008

Bundesrat - Drucksache 239/08

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1509   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42370
BGBl. I 2008 S. 1509 (https://dejure.org/2008,42370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,42370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 31.07.2008, Seite 1509
  • Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)
  • vom 29.07.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 27.05.2008   BT   Betriebsrentnern bei ausbleibenden Rentenzahlungen helfen
  • 16.06.2008   BT   Regierung: Barrierefreien Umbau nicht in Riester-Förderung einbeziehen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

    Auch der nach Maßgabe von § 84 Sätze 2 und 3 EStG i.d.F. von Art. 1 Nr. 7 des Eigenheimrentengesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I 2008, 1509) gewährte "Berufseinsteiger-Bonus" hat zuförderst Lenkungscharakter (vgl. BRDrucks 239/08, 28, und BTDrucks 16/9670, 7).
  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden

    Der Begründung im Entwurf des Eigenheimrentengesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl I 2008, 1509) ist eine solche Einbeziehung jedenfalls nicht zu entnehmen.

    Förderunschädlich kann hiernach das Altersvorsorgekapital "unmittelbar" verwendet werden für die Anschaffung/Herstellung einer Wohnung, d.h. der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag muss in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Anfall von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eine Wohnung eingesetzt werden (vgl. BRDrucks 239/08, 42).

  • BFH, 08.07.2015 - X R 41/13

    Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen keine Altersvorsorgebeiträge dar -

    Der Definition des gebildeten Kapitals in dem --erst durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge vom 29. Juli 2008 (BGBl I 2008, 1509) mit Wirkung zum 1. August 2008 in das AltZertG eingefügten-- Abs. 5 des § 1 AltZertG liegt dasselbe Verständnis zugrunde: Das gebildete Kapital umfasst bei Sparverträgen den Wert des Guthabens einschließlich der bis zum Stichtag entstandenen, jedoch noch nicht fälligen Zinsen.
  • BFH, 12.02.2020 - X R 28/18

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten

    (1) Die durch das Eigenheimrentengesetz vom 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) eingeführte Erweiterung der steuerlichen Förderung privater Altersvorsorge auf selbst genutzte eigene Wohnimmobilien und Genossenschaftswohnungen ("Eigenheimrentenmodell") beruht auf zwei vom Ansatz her unterschiedlichen, hinsichtlich der Besteuerungsfolgen aber identischen Förderungen (vgl. hierzu BTDrucks 16/8869, 16 f.).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 23/14

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer

    Die von der ZfA angeführten Passagen aus den Gesetzesmaterialien (Regierungsentwurf des Eigenheimrentengesetzes vom 11. April 2008, BRDrucks 239/08, S. 24; Fraktionsentwurf des Eigenheimrentengesetzes vom 22. April 2008, BTDrucks 16/8869, S. 16) sind viel zu unkonkret, um daraus bestimmte Folgerungen für die rechtliche Beurteilung des Streitfalls ableiten zu können.
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 10 K 14130/11

    Entnahme des Altersvorsorgevermögens zur Sondertilgung einer

    Die Gesetzesbegründung spreche demgemäß ausdrücklich von einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang (BR-Drs. 239/08, 42).

    Die Gesetzesbegründung spricht ausdrücklich von einem "unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung" (BR-Drs. 239/08, 42).

  • OVG Bremen, 24.04.2009 - S2 S 82/09

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Schonvermögen

    Unabhängig davon vermag der Senat auch nicht zu erkennen, dass die Regelungen zu den Bausparverträgen im Eigenheimrentengesetz (EigRentG vom 29.07.2008, BGBl. I 1509; vgl. die Regelung in Art. 3 EigRentG) eine abweichende Entscheidung tragen könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht