23.03.2017

Bundesrat - Drucksache 243/17

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1657   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20060
BGBl. I 2017 S. 1657 (https://dejure.org/2017,20060)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 20.06.2017, Seite 1657
  • Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
  • vom 14.06.2017

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    In der Praxis würden diese Anforderungen durch die betroffenen Telekommunikationsunternehmen bereits erfüllt (vgl. BRDrucks 243/17, S. 26).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    Die Regelungen zur Umsetzung einer entsprechenden Abfrage hat die Bundesregierung mit der Verordnung zur Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung vom 14. Juni 2017 (BGBl. I S. 1657 und S. 2316) in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 32 TKÜV geschaffen.
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