30.01.2006

Bundesrat - Drucksache 811/1/05

Empfehlungen der Ausschüsse

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 988   

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https://dejure.org/2006,66291
BGBl. I 2006 S. 988 (https://dejure.org/2006,66291)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 29.04.2006, Seite 988
  • Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 25.04.2006

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (G-SIG: 16021016)

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Wird zitiert von ... (27)

  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

    Überdies wird -bezogen auf den Streitfall- der Halterwechsel bei Kraftfahrzeugen verkehrsrechtlich registriert (vgl. dazu die entsprechenden Mitteilungspflichten nach §§ 13, 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- vom 25. April 2006, BGBl I 2006, 988, z.B. § 13 Abs. 4 FZV beim Halterwechsel).
  • OLG Bamberg, 24.05.2012 - 2 Ss OWi 219/12

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs mit amtlichem

    Selbst wenn nach dem Inhalt der Begründung zum Entwurf der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit der Regelung des § 20 FZV die Vorgängerregelung des § 1 IntKfzV übernommen werden sollte und die Bundesregierung bis zur Einstellung eines gegen Deutschland anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens am 17.10.2007 die Auffassung vertreten haben sollte, dass die Anbringung eines ausländischen Kennzeichens an ein im Inland befindliches Fahrzeug unzulässig sei (so Holm/Liebermann SVR 2008, 161ff.), haben die Absätze 1 bis 3 des § 20 FZV ihre endgültige Fassung aufgrund der Empfehlungen des Verkehrs- und des Agrarausschusses des Bundesrats vom 30.01.2006 erhalten (vgl. BRDrucks. 811/1/05 vom 30.01.06, S. 9 f.; Beschluss des Bundesrats vom 10.02.2006 -BRDrucks. 811/05 [Beschluss] S. 9, 10).

    Mit der Änderung werde dem entsprochen (vgl. Empfehlungen vom 30.01.2006 BRDrucks. 811/1/05 S. 10; Beschluss vom 10.02.2006, BRDrucks. 811/05 [Beschluss] S. 10).

  • BGH, 05.04.2018 - III ZR 211/17

    Amtshaftung: Drittgerichtetheit der Überprüfungspflicht der

    § 10 Abs. 12 FZV regelt insoweit "die Verantwortlichkeit für ... Halter hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zu den Kennzeichen beim Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr" (vgl. BR-Drucks. 811/05, S. 173).
  • VGH Bayern, 18.04.2008 - 11 CS 08.468

    Begriff des "Wohnsitzes" im Sinne von § 13 Abs. 3 Satz 1 FZV

    Die amtliche Begründung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (BRDrs. 811/05) in Verbindung mit der Entstehungsgeschichte dieses Normenwerks bestätigt, dass der Verordnungsgeber trotz der Verwendung des zivilrechtlich vorgeprägten Begriffs des "Wohnsitzes" in § 13 Abs. 3 Satz 1 und 3 FZV nicht die damit einhergehenden Bedeutungsgehalte unverändert in das Recht der Fahrzeugzulassung übernehmen wollte.

    a) Die Begründung zum Entwurf dieser Verordnung (BRDrs. 811/05, S. 170) führt zu § 6 zunächst aus, das der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bisher zugrunde liegende Prinzip, Fahrzeuge dort zuzulassen, wo sie ihren regelmäßigen Standort haben, werde durch die Zulassungspflicht am "Wohnsitz" oder Sitz des Fahrzeughalters ersetzt.

    Denn erst auf eine Beschlussempfehlung des federführenden Verkehrs- und des Agrarausschusses des Bundesrates hin (vgl. BRDrs. 811/1/05, S. 14) wurde in § 46 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs der Passus "bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes" eingefügt.

    b) Die amtliche Begründung zu § 6 FZV führt weiter aus, neben einer "eindeutigen Zuordnungsmöglichkeit" biete das neue Anknüpfungsprinzip für Halter mehrerer Fahrzeuge mit unterschiedlichen Standorten den Vorteil, dass diese nur durch eine Behörde zugelassen werden müssten (BRDrs. 811/05, ebenda).

  • BFH, 15.10.2014 - II R 38/13

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft -

    Wesentliches Merkmal einer land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschine ist --neben ihrer Eignung und Bestimmung zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern-- ihre Eignung und Bestimmung zum Ziehen, Schieben, Tragen und Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten (vgl. § 2 Nr. 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006, BGBl I 2006, 988).
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Maßgeblich für die Beurteilung der auf § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (vom 25.4.2006, BGBl I, S. 988, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 17 G. v. 29.7.2009, BGBl. I S. 2258 - FZV -) gestützten Betriebsuntersagung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt und das Fahrzeug noch nicht außer Betrieb gesetzt worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 10 S 745/17

    Zulassung eines Kfz auf Kommanditgesellschaft

    Zudem habe der Gesetzgeber mit dem Hinweis darauf, dass bei sonstigen Vereinigungen die Ansprechbarkeit einer verantwortlichen Person nicht durchweg gewährleistet sei (BR-Drs. 811/05, S. 64), zum Ausdruck gebracht, dass bei Vereinigungen, die keine juristischen Personen seien, selbst dann ein benannter Vertreter als Verantwortlicher bei der Zulassung festzuhalten sei, wenn die Vereinigung aufgrund von Rechtsvorschriften, Satzungen oder Verträgen verantwortliche Organe oder Vertreter habe.

    Ob auch eine (ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung kraft Rechtsprechung teilrechtsfähige) GbR nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 FZV i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) Alt. 1 StVG eingetragen werden kann, hängt davon ab, ob diese (alleiniger) Halter eines Fahrzeugs sein kann (so Greger/Zwickel a. a. O. Rn. 294; Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, § 7 StVG Rn. 134) oder nur deren Gesellschafter als (gemeinsame) Halter eines Fahrzeugs anzusehen sind (so noch BVerwG, Urteil vom 20.02.1987 a. a. O., allerdings unter Zugrundelegung der mittlerweile überholten Annahme der fehlenden Teilrechtsfähigkeit der GbR; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341); nach Auffassung des Senats kommt eine Eintragung der Halterdaten einer GbR nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FZV i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) StVG (so BR-Drs. 811/05, S. 170 f. mit allerdings widersprüchlichem Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 18.02.2002 - II ZR 331/00 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2012 - 7 A 10058/12 - NJW 2012, 2986 und Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 6 FZV Rn. 5 unter Berufung auf das Urteil des BVerwG vom 20.02.1987 a. a. O.; ebenso Kirchner in Lütkes, Straßenverkehr, § 6 FZV Rn. 9) nur im letztgenannten Fall in Betracht.

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350

    Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs

    Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt dabei hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit in Abweichung vom früheren Standortprinzip, dass Fahrzeuge dort zuzulassen sind, wo der Halter seinen Sitz oder Wohnsitz hat (BR-Drs. 811/05 S. 170).
  • FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05

    Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum

    Denn nach § 18 Abs. 1 StVZO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, BGBl. I S. 1793, gültig bis 28. Februar 2007; vgl. jetzt §§ 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 24. April 2006, BGBl I S. 988) dürfen Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung zum Verkehr zugelassen sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 7 A 11062/09

    Zum Anspruch auf Ausfüllung des Vordrucks der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II

    Gemäß § 12 Abs. 1 der am 1. März 2007 in Kraft getretenen Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) - FZV - vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) ist mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen (Satz 1).

    Aus den Empfehlungen der Ausschüsse zur 819. Sitzung des Bundesrates vom 10. Februar 2006 (vgl. BR-Drs. 811/1/05 vom 30. Januar 2006, S. 3; siehe auch BR-Drs. 811/05 [Beschluss vom 10. Februar 2006], S. 2 und BR-Drs. 811/05 vom 4. November 2005, S. 173) ergibt sich der ausdrückliche Wille des Verordnungsgebers, die Ausfüllung des Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II unabhängig von der Zulassung des Fahrzeugs, sei es in Deutschland oder in einem anderen Staat, wieder einzuführen.

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 BV 07.765

    Rundfunkgebühr; Empfangsgerät im Leasingfahrzeug; Vollzugs- und Erhebungsdefizit

  • BFH, 28.10.2015 - II R 33/13

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für "Packwagen" im Schaustellergewerbe - Abgrenzung

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 2527/07

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das europarechtliche Erfordernis zum

  • VG Oldenburg, 12.11.2008 - 7 B 2836/08

    Zur vorläufigen Betriebsuntersagung, wenn ein Kraftfahrzeug nach Halterwechsel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 8 A 4304/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an Privatunternehmen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 2151/13

    Untersagung des Betriebs des mit einem tschechischen Kennzeichen versehenen Pkw

  • VG Mainz, 12.08.2009 - 3 K 27/09

    Ausfüllbeschränkungen bei Zulassungsbescheinigung verletzen keine Rechte der

  • OVG Sachsen, 13.11.2014 - 3 A 302/13

    Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs; Nachprüfungspflicht der

  • VG Stuttgart, 23.10.2007 - 10 K 2765/06

    Zur Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Vollstreckungsgebühren für

  • VG Mainz, 19.08.2009 - 3 K 552/08

    Führen eines Blaulichts; privates Feuerwehrfahrzeug

  • VG Düsseldorf, 14.01.2013 - 6 L 1680/12

    Fahrzeugumschreibung Ermächtigungsrundlage Kennzeichen Antrag Verpflichtung

  • VG Trier, 21.01.2009 - 1 L 822/08

    Zuständige Behörde für die Rückgabe roter Kennzeichen

  • VG Ansbach, 28.06.2011 - AN 10 K 11.00590

    Ummeldung eines Kraftfahrzeugs; Wohnortwechsel; gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs

  • VG Augsburg, 08.12.2010 - Au 3 E 10.1854

    Einstweilige Anordnung; fehlender Versicherungsschutz; elektronische

  • VG Ansbach, 18.02.2008 - AN 10 S 08.00057

    Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger; Probezeit; Verkürzung der

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