14.03.2005

Bundesrat - Drucksache 170/05

Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1213   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,52575
BGBl. I 2005 S. 1213 (https://dejure.org/2005,52575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,52575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 06.05.2005, Seite 1213
  • Erste Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
  • vom 29.04.2005

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • VG Hannover, 25.07.2008 - 11 A 2994/06

    Betrag, betriebsindividueller; Investition; Reserve, nationale;

    Daher müssen gemäß Buchstabe C des Anhangs in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1254/1999 die für die Antragsjahre 2003 oder 2004 notwendigen Kürzungen der Zahl der beihilfefähigen Tiere ebenfalls berücksichtigt werden (BR-Drs. 170/05 S. 10).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Begründung des Verordnungsgebers (BR-Drs. 170/05 v. 14.03.2005, S. 10).

    Die Vorschrift soll nach dem Willen des Verordnungsgebers klarstellen, dass der Vertrauensschutz bei fertig gestellten Investitionen nur insoweit gegeben ist, als die Produktionskapazität für eine Produktion genutzt wurde, die nach dem bisherigen Stützungssystem Direktzahlungen begründet hat, für die ein betriebsindividueller Betrag gewährt wird (BR-Drs. 170/05 S. 10).

    Die Vorschrift soll darüber hinaus möglichen Missbräuchen entgegenwirken (BR-Drs. 170/05 S. 10).

  • VG Augsburg, 29.01.2008 - Au 3 K 07.332

    Betriebsindividuelle Beträge; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Investition;

    Der Satz 2 wurde dem § 15 Abs. 5 BetrPrämDurchfV durch Artikel 1 Nr. 3 lit. d) bb) der Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I. S. 1213) und trat am 7. Mai 2005 in Kraft.

    Um diese Unstimmigkeit auszugleichen soll nach der Einfügung des Satzes 2 ausreichen, dass entsprechende Prämienrechte bis zum 15. Mai 2004 beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre (so Bundesrats-Drucksache 170/05, S. 9).

    Die Neufassung des § 15 Abs. 4 BetrPrämDurchfV durch die Erste Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung diente in erster Linie der besseren Verständlichkeit der Vorschrift (Bundesrats-Drucksache 170/05, S. 9).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08

    Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage;

    Maßgeblich ist demnach § 15 der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 130/10

    Erhöhung von Zahlungsansprüchen i.R.d. einheitlichen Betriebsprämienregelung

    Hiernach ist § 17 Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213) - im Folgenden: BetrPrämDurchfV - maßgeblich, durch den Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung (ABl. Nr. L 141 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 394/2005 der Kommission vom 8. März 2005 (ABl. Nr. L 63 S. 17) - im Folgenden: Verordnung (EG) Nr. 795/2004 - umgesetzt worden ist.

    Dass eine Stichtagsregelung gewollt war, findet ihre Bestätigung in der Begründung der - hier zur Anwendung kommenden - Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BR-Drs. 170/05 S. 12) zur Änderung des § 17 Abs. 3 Nr. 2 BetrPrämDurchfV.

  • BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11

    Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht

    a) Gemäß § 15 Abs. 4a der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der für die Entscheidung maßgeblichen Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213) wird eine Investition nur berücksichtigt, wenn 1. sie den für sie maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und 2. der zuständigen Stelle nachgewiesen wird, dass die für die Investition vorgeschriebenen a) Anzeigen spätestens mit Ablauf des 15. Juli 2005 abgegeben oder b) Genehmigungen bis zum Ablauf des 15. Juli 2005 erteilt oder beantragt worden sind (Satz 1); im Falle beantragter Genehmigungen ist deren Erteilung der zuständigen Stelle spätestens mit Ablauf des 15. Mai 2006 nachzuweisen (Satz 2); der in Satz 2 genannte Zeitpunkt gilt nicht, soweit der Antragsteller nachweist, dass das Nichterteilen der Genehmigung auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, und er die Erteilung der Genehmigung in diesem Fall unverzüglich nachweist (Satz 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

    Maßgeblich ist demnach § 15 der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213).
  • VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 3 K 07.915

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Investition;

    Der Satz 2 wurde dem § 15 Abs. 5 BetrPrämDurchfV durch Artikel 1 Nr. 3 lit. d) bb) der Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I. S. 1213) angefügt und trat am 7. Mai 2005 in Kraft.

    Um diese Unstimmigkeit auszugleichen soll nach der Einfügung des Satzes 2 ausreichen, dass entsprechende Prämienrechte bis zum 15. Mai 2004 beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre (so Bundesrats-Drucksache 170/05, S. 9).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08

    Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen

    Hiernach ist § 15 Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213) maßgeblich, durch den Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung (ABl. Nr. L 141 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 394/2005 der Kommission vom 8. März 2005 (ABl. Nr. L 63 S. 17) umgesetzt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 10 LA 182/08

    Ermittlung der Besatzdichte eines Milcherzeugnisses unter Berücksichtigung der

    Ferner stellt sich die erstgenannte Rechtsfrage auch deshalb nicht in dem angestrebten Berufungsverfahren, weil die einzuhaltende Besatzdichte nach § 17 Abs. 4 Satz 2 BetrPrämDurchfV nicht lediglich nach der zusätzlich geschaffenen Produktionskapazität, sondern nach der (angestrebten) Gesamtkapazität des Betriebes ermittelt wird; insoweit ist eine gesamtbetriebliche Betrachtung geboten (vgl. BR-Drs. 170/05 (Beschluss) S. 4).
  • VG Oldenburg, 22.04.2008 - 12 A 2270/06

    Berechnung; betriebsindividueller Betrag; Haltungsdauer; Investition;

    Die jeweilige Plafondkürzung ist auch bei einer Zuweisung eines Referenzbetrages aus der nationalen Reserve nach § 15 Abs. 5 a Satz 1 BetrPrämDurchfV vorzunehmen (vgl. dazu Begründung unter A. Ziffer 3 des Beschlusses des Bundesrates vom 29. April 2005, Bundesrat-Drs. 170/05).
  • VG Augsburg, 04.03.2008 - Au 3 K 07.632

    Betriebsindividueller Betrag; Investition; Produktionskapazität; Plan;

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09

    Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

  • VG Osnabrück, 18.06.2008 - 1 A 290/06

    Auflösung, vorzeitige; Beendigung, vorzeitige; Belegung durch Verpächter;

  • VG Hannover, 12.03.2008 - 11 A 3397/06

    Beihilfe; betriebliches Leistungsvermögen; betriebsindividueller Betrag; Bulle;

  • VG Stade, 29.11.2007 - 6 A 1065/06

    Zahlungsansprüche im Rahmen einer einheitlichen Betriebsprämienregelung; Anspruch

  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 19 ZB 09.1094

    Erhöhung der Produktionskapazität; Erfordernis einer tatsächlichen und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht