14.04.2005

Bundesrat - Drucksache 245/05

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2225   

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https://dejure.org/2005,51349
BGBl. I 2005 S. 2225 (https://dejure.org/2005,51349)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 28.07.2005, Seite 2225
  • Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)
  • vom 25.07.2005

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    bb) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin gebietet auch die Entstehungsgeschichte der Stromnetzentgeltverordnung kein anderes Verständnis des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV a.F. Die Begründung des Regierungsentwurfs zu dieser Norm (BR-Drucks. 245/05 S. 35) beschränkt sich auf eine abstrakte Darstellung des § 7 Abs. 1 und 2 StromNEV a.F. Die Verordnungsmaterialien geben insbesondere nichts dafür her, dass der Verordnungsgeber an die anderslautenden Regelungen der Verbändevereinbarung Strom II plus hat anknüpfen wollen.

    dd) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin steht dieser Auslegung nicht das Prinzip der Nettosubstanzerhaltung entgegen, von dem sich der Verordnungsgeber in Bezug auf Altanlagen hat leiten lassen (vgl. BR-Drucks. 245/05 S. 32, BR-Drucks. 245/05 (Beschluss) S. 36).

    Danach soll zwar die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung die Verzinsung des gebundenen Eigenkapitals "nach" Gewerbesteuer darstellen (BR-Drucks. 245/05 S. 36).

    Hierauf deutet im Übrigen auch § 7 Abs. 6 Satz 2 StromNEV hin, nach dem die Eigenkapitalzinssätze "vor Steuern" festgesetzt worden sind, wenngleich dies - wie die Begründung des Regierungsentwurfs zeigt - in erster Linie auf die Körperschaftssteuer abzielt (vgl. BR-Drucks. 245/05 S. 35 zu § 7 Abs. 5).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, RN 21; Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, ARegV, § 7 StromNEV/GasNEV, RN 34; Säcker/Meinzenbach in: Säcker, BerlKommEnR, 3. Aufl., § 21 EnWG, RN 96).

    Insbesondere zu § 8 GasNEV/StromNEV hat der Verordnungsgeber ausdrücklich festgehalten, dass die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach § 7 die Verzinsung des gebundenen Eigenkapitals nach Gewerbesteuern und vor Körperschaftsteuer darstellt (vgl. BR-Drs.245/05 vom 14.04.2005, S. 36; BR-Drs. 245/05 (Beschluss) vom 08.07.2005, S. 10; …

    Gerade aus diesem Grund hat er die dem Netzbetrieb sachlich zuzurechnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition anerkannt (vgl. BR-Drs.245/05 vom 14.04.2005, S. 36; BR-Drs. 247/05 vom 14.04.2005, S. 30).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - 3 Kart 162/09

    Bemessung des individuellen Netzentgelts i.S. von § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

    § 19 Abs. 2 StromNEV regelt die Möglichkeit der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts für - verschiedene - Sonderformen der Netznutzung, bei denen die Lastverläufe bzw. die Leistungsaufnahme deutlich von jenen Annahmen abweichen, die den Preisfindungsgrundsätzen nach § 16 zugrunde liegen (s. nur: BR-Drs. 245/05 vom 14.04.205, S. 40).

    Ihnen ist gemein, dass sie grundsätzlich dem Beitrag des Letztverbrauchers zur Senkung oder Vermeidung einer Erhöhung der Netzkosten Rechnung tragen sollen (s.a. BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 14).

    Mit dem möglichen individuellen Netzentgelt will der Verordnungsgeber einen Anreiz für den Netznutzer schaffen, seine individuelle Maximallast in allgemein lastschwache Zeiten zu verlagern und das Netz nicht zum Zeitpunkt der Netzhöchstlast zusätzlich zu beanspruchen, so dass langfristig eine bessere Netzauslastung erzielt wird (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 40).

    Aus dem Umstand, dass die Verlagerung der individuellen Lastspitze in der Regel zwangsläufig auf den überwiegenden Teil des Strombezugs bezogen sein muss, um die gewünschte Entlastungs- und Steuerungswirkung zu erzeugen (s.a. BR-Drs. 245/05, S. 40), kann die Betroffene nichts für sich herleiten.

    Damit wollte der Verordnungsgeber die möglichen Sonderformen präziser abgrenzen (so Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 27.06.2005 BR-Drs. 245/1/05 und Beschluss BR-Drs. 245/05 vom 8.07.2005).

    Gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Formulierung, die eine angemessene Berücksichtigung der "besonderen Verhältnisse des Netzkunden" zuließ (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 14), hat der Verordnungsgeber die Vorgabe für die Ausgestaltung des individuellen Netzentgelts damit deutlich eingeschränkt.

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2007 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss Kürzung der Netzzugangsentgelte hinnehmen

    Dort heißt es in der Regierungsbegründung vom 14.04.2005 (BR-Drs. 245/05, Seite 35):.

    Hierzu heißt es in der Regierungsbegründung vom 14.05.05 zu § 4 StromNEV (BR-Drs. 245/05, S. 32):.

    Zum Beleg beruft sie sich auf die Begründung zu § 8 StromNEV (BR-Drs. 245/05, S. 36).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 Kart 17/07

    Genehmigung des Netzentgeltes des Betreibers eines Elektrizitätsverteilnetzes;

    Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Stromnetzentgeltverordnung sollte die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte ohne Ausnahme auf der Basis der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres erfolgen (BR-Drs. 245/05, S. 4).

    Erst auf Vorschlag des Bundesrates wurde die Möglichkeit eröffnet, "gesicherte Erkenntnisse" über das Planjahr zu berücksichtigen (BR-Drs. 245/1/05, S. 5).

    Um die Ermittlung der Obergrenze zu vereinfachen, hat der Verordnungsgeber in der Verordnungsbegründung (BR-Drs 245/05, S. 33) zu § 5 Abs. 2 StromNEV eine Auslegungsregel bereit gestellt, wonach als kapitalmarktüblicher Zinssatz der auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogene Durchschnitt der Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten angesehen werden kann.

    Dies ergebe sich aus der Begründung zu § 8 StromNEV (BR-Drs. 245/05, S. 36).

    Sie meint, die Gewerbesteuer dürfe die Eigenkapitalverzinsung nicht mindern und verweist hierzu auf die Begründung zu § 8 StromNEV (BR-Drucksache 245/05 zu § 8 StromNEV, kalkulatorische Steuern, S. 36, Anlage AS 3), wo es heißt:.

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07

    Energieversorgungsvertrag; Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus §

    c) zur Ermittlung eines auf das Stromnetz der allgemeinen Versorgung der Gemeinde O1 bezogenen und nach Maßgabe der Stromnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005 (BGBl. I S. 2225) berechneten Netzzugangsentgelts als Grundlage für die Bestimmung des Kaufpreises für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung in dem Gemeindegebiet O1 mit Bewertungsstichtag zum 31.12.2004 bzw. hinsichtlich der Mengenangabe des Jahres 2004 und 2005 zu erteilen, wozu insbesondere gehören.
  • BGH, 15.12.2015 - EnZR 70/14

    Stromnetznutzung: Verpflichtung des Netzbetreibers zur rückwirkenden Anpassung

    Dass der Verordnungsgeber für die Fallgestaltung des § 19 Abs. 3 StromNEV auf das Erfordernis einer Vereinbarung des Netzentgelts verzichten wollte, lässt sich weder dem Wortlaut dieser Norm noch den Materialien mit hinreichender Sicherheit entnehmen; in Letzteren heißt es zur Begründung dieser Vorschrift schlicht, diese regele die Ermittlung der Netzentgelte in Fällen singulär genutzter Betriebsmittel (BR-Drucks. 245/05, S. 40).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 94/14

    Umfang der Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Berechnung der

    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung als die kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Eigenkapitals soll gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG sicherstellen, dass der Netzbetreiber eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt (vgl. (BR-Drs. 245/05 vom 14.04.2005, S. 35; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 76/07, Rdn. 21; Schütz/Schütte in: Holznagel/Schütz, ARegV, § 7 StromNEV/GasNEV, Rdn. 34; Säcker/Meinzenbach in: Säcker, BerlKommEnR, 3. Aufl., § 21 EnWG, Rdn. 96).

    Insbesondere zu § 8 GasNEV/StromNEV hat der Verordnungsgeber ausdrücklich festgehalten, dass die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach § 7 die Verzinsung des gebundenen Eigenkapitals nach Gewerbesteuern und vor Körperschaftsteuer darstellt (vgl. BR-Drs.245/05 vom 14.04.2005, S. 36; BR-Drs. 245/05 (Beschluss) vom 08.07.2005, S. 10; …

    Gerade aus diesem Grund hat er die dem Netzbetrieb sachlich zuzurechnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition anerkannt (vgl. BR-Drs.245/05 vom 14.04.2005, S. 36; BR-Drs. 247/05 vom 14.04.2005, S. 30).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Hierbei muss sichergestellt sein, dass es einem durchschnittlich effizienten Netzbetreiber ermöglicht wird, eine durchschnittliche Rendite zu erreichen (BR-Drs. 245/05 S 35/36).

    In der Begründung zu § 8 Strom NEV (BR-Drs. 245/05 S. 36) heißt es dort lediglich: " Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung stellt die Verzinsung des gebundenen Eigenkapitals nach Gewerbesteuern und vor Körperschaftssteuer dar.

  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 621/06
    Nach der Entwurfsbegründung sollte damit sichergestellt werden, dass eine von den historischen AHK abweichende handelsrechtliche Um- oder Neubewertung des Anlagevermögens ohne Auswirkungen auf die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung bleiben soll (BR-Drucks. 245/05, S. 25).

    In der amtlichen Begründung der Bundesregierung zu § 7 StromNEV heißt es (BR-Drucks. 245/05, S. 35).

    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerdeführerin auf die Begründung zu § 8 StromNEV (BR-Drucks. 245/05), die wie folgt lautet:.

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 149/14

    Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV

  • BGH, 14.11.2017 - EnVR 41/16

    Netzreservekapazität - Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz:

  • OLG Naumburg, 16.04.2007 - 1 W 25/06

    Zum Energiewirtschaftsgesetz

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - 3 Kart 112/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 150/14

    Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen und der

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 118/14

    Anforderungen an den Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des

  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 605/06
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 117/14

    Ermittlung der im Rahmen der kalkulatorischen Kostenrechnung nach § 4 Abs. 5

  • BGH, 20.06.2017 - EnVR 40/16

    Berechnung des Stromnetzentgelts für eine dezentrale Einspeisung: Begriff der

  • OLG Naumburg, 02.05.2007 - 1 W 24/06

    Ermittlung der Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie - Schlüsselung von

  • BGH, 18.07.2017 - EnVR 35/16

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an eine Vereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2007 - 3 (Kart) 289/06

    Rückwirkungsfähigkeit der Entgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG - Verzinsungsbasis

  • BGH, 24.01.2017 - EnVR 36/15

    Stromnetznutzung: Reduzierung des Entgelts für singulär genutzte Betriebsmittel -

  • BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17

    Einspeisung eines Kraftwerks in das Höchstspannungsnetz als dezentrale

  • OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 11 W 39/06

    Beschwerde gegen einen Stromnetzentgeltbescheid: Genehmigungsfähigkeit von

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Kart 116/15

    Begriff der vorgelagerten Netzebene i.S. von § 18 StromNEV

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 3 Kart 44/08

    Beschwerdebefugnis bei Versagung der Genehmigung eines individuellen

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 5/18

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 10/10

    Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Betreiber eines Hochspannungsnetzes

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 22/10

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

  • OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 11 W 38/06

    Stromnetz-Entgeltregulierung: Berichtigung verschiedener Kostenpositionen des

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Kart 253/09

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 237/09

    Berücksichtigung eines Betrages zur Vermeidung von Doppelanerkennung im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 3/07

    Bundestarifordnung Elektrizität umfasst BOElt 1989 und Vorläuferregelwerk -

  • OLG Naumburg, 31.07.2007 - 1 W 26/06

    Antrag auf die Genehmigung von Netzentgelten (Netzzugang Strom); Nichtanerkennung

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 Kart 198/12

    Höhe des Jahresanfangsbestandes im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur an Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 3 Kart 5/08

    Angreifbarkeit der Verprobungsrechnungsmodalitäten mit der Beschwerde gegen die

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - 3 Kart 115/14

    Berechnung der kalkulartorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen bei der

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Kart 46/07

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Beschwerden gegen Entscheidungen der

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 Kart 39/07

    Abstellung auf volle Jahresbeträge für die Berechnung der Abschreibungen auch für

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - 3 Kart 111/09

    Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung bei der Festlegung der

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 3 Kart 295/06

    Zur Berechtigung der Netzbetreibers zur Nachberechnung des Netzentgeltes für den

  • OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 11 W 41/06

    Stromnetz-Entgeltregulierung: Berichtigung verschiedener Kostenpositionen bei der

  • OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 202 EnWG 98/07

    Energieversorgung: Zuständigkeit für eine Festlegung von Preisindizes zur

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 37/11

    Berücksichtigung von Mehrerlösen bei der Festsetzung der Erlösobergrenzen eines

  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - Kart W 4/06

    Genehmigungsvoraussetzungen für Stromnetzentgelte: Anforderungen an die

  • OLG Naumburg, 01.06.2007 - 1 W 30/06

    Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang Strom

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - 3 Kart 93/09

    Ausgleich der Kostenunterdeckung infolge von Rundungsdifferenzen im Rahmen der

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 3 Kart 225/09

    Ausgleich der Differenz zwischen den tatsächlich erzielten Netzentgelten und den

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 3 (Kart) 5/08

    Zum Prüfungsgegenstand einer Beschwerde gegen die Entgeltgenehmigung - Zum

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