07.10.2008

Bundestag - Drucksache 16/10489

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 1346   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,47035
BGBl. I 2009 S. 1346 (https://dejure.org/2009,47035)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 24.06.2009, Seite 1346
  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
  • vom 18.06.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 14.10.2008   BT   Personalausweise auch für die "virtuelle Welt"
  • 17.12.2008   BT   Innenausschuss macht Weg frei für neue Personalausweise
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15

    Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises;

    Ein Personalausweis dieses Inhalts wäre nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Personalausweisgesetzes - PAuswG - vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) ungültig; der Kläger könnte durch den Besitz eines solchen Ausweises seiner Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 PAuswG nicht genügen.
  • VG Köln, 06.05.2013 - 13 L 414/13

    Prüfungspflicht der Personalausweisbehörde beim Antrag auf Ausstellung eines

    Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959), - PAuswG -, hat der Personalausweis ein Lichtbild des Ausweisinhabers zu enthalten.
  • VG München, 18.07.2013 - M 25 E 13.2529

    Kein Anspruch auf Ausstellung eines Personenausweises anstelle eines

    Weder das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) noch das Bayerische Gesetz zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes (AGPaßPAuswG) vom 7. Mai 2013 (GVBl 2013, S. 249) oder auch die VO Muster Personalausweis geben Raum für einen entsprechenden Anspruch.
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