28.03.2007

Bundestag - Drucksache 16/4883

Beschlussempfehlung, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 1330   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,45047
BGBl. I 2007 S. 1330 (https://dejure.org/2007,45047)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 19.07.2007, Seite 1330
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
  • vom 16.07.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) (G-SIG: 16019350)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 16.01.2007   BT   Wertpapierhandel soll transparenter werden
  • 02.03.2007   BT   Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie auf dem Prüfstand
  • 07.03.2007   BT   Experten begrüßen Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie

Amtliche Gesetzesanmerkung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    § 31 Abs. 10 und § 35 Abs. 2 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), jeweils zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330), lassen keine Rückschlüsse auf die Reichweite des Erlaubnisvorbehalts gegenüber Drittstaats-Instituten zu.

    Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung bleibt vielmehr auf Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen des "Europäischen Passes" beschränkt (vgl. den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission vom 12. Januar 2007, BTDrucks 16/4028 S. 65 zu Buchst. d).

  • OLG München, 21.05.2008 - 31 Wx 62/07

    Statthaftigkeit des Spruchverfahrens: Wechsel vom regulierten Markt in das

    Dabei hat er die Anforderungen der Finanzmarktrichtlinie an den Betrieb eines multilateralen Handelssystems zu erfüllen (vgl. Finanzausschuss BT-Drucksache 16/4899).

    So sah der Regierungsentwurf zum Börsengesetz zunächst vor, auch den Freiverkehr dem öffentlichen Recht zuzuordnen (vgl. § 48 Reg-E BörsG, BT-Drucksache 16/4028).

    Damit sollte unter anderem der Gestaltungsspielraum der Börsen erhöht werden durch die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur der Handelsrichtlinien als Verwaltungsvorschriften (BT-Drucksache 16/4028 S. 89).

    Gleichzeitig wird der Freiverkehr damit insoweit anderen multilateralen Handelsplattformen nach § 31 f ff. WpHG gleichgestellt und damit der Wettbewerb zwischen dem Freiverkehr und anderen multilateralen Handelssystemen gefördert" (BT-Drucksache 16/4899 S. 15).

  • BGH, 10.10.2017 - VI ZR 556/14

    Kapitalanlagegeschäft: Erbringung einer Anlageberatung bei Empfehlung einer

    a) Der mit Wirkung zum 1. November 2007 in das Kreditwesengesetz eingefügte (Art. 3 Nr. 2 Buchst. a, Art. 14 Abs. 3 Halbsatz 1 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes [FRUG] vom 16. Juli 2007 [BGBl. I S. 1330]) und daher auf das hier zu beurteilende Geschäft anwendbare Tatbestand der Anlageberatung setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass Empfehlungen abgegeben werden, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen.
  • BFH, 06.07.2016 - I R 25/14

    Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung

    Erst mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz --FMRL-UmsG--) vom 16. Juli 2007 (BGBl I 2007, 1330) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1. November 2007 (Art. 14 Abs. 3 FMRL-UmsG) sowohl in § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 1 KWG (aktuell: § 1 Abs. 11 Satz 3 Nr. 1 KWG) als auch in § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG eine gleichlautende Legaldefinition des Termingeschäfts geschaffen.
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Es ist ausweislich der Materialien auch nicht ersichtlich, dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall, dass es sich bei der Stellungnahme um eine Finanzanalyse handelt, erwogen hätte (vgl. nur BT-Drucks. 14/8017, BT-Drucks. 14/8601, BT-Drucks. 15/3174, BT-Drucks. 16/4028 zu § 34b WpHG; Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit Begründung, abgedruckt in ZBB 2004, 422 zu § 5 FinAnV; BT-Drucks. 14/8017, BT-Drucks. 15/3174 zu § 20a WpHG; BR-Drucks. 18/05 zur MaKonV).
  • BFH, 04.12.2014 - IV R 53/11

    Keine Anwendung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG auf Index-Partizipationszertifikate -

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Gesetzgeber mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FMRL-UmsG) vom 16. Juli 2007 (BGBl I 2007, 1330) mit Wirkung ab dem 1. November 2007 (Art. 14 Abs. 3 FMRL-UmsG) sowohl in § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 1 KWG (aktuell: § 1 Abs. 11 Satz 3 Nr. 1 KWG) als auch in § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG eine gleichlautende Legaldefinition des Termingeschäfts geschaffen hat, wonach Termingeschäfte solche Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte sind, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 6 U 136/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

    Ihrem Kern nach bestand die Pflicht zur Vermeidung von Interessenkollisionen und Interessenwahrung auch bereits vor der Schaffung des WpHG durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) und den späteren Änderungen der §§ 31 ff. WpHG bis hin zur Einführung des § 31 d WpHG durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 16. Juli 2007, BGBl. I 1330.
  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2008 - 1 E 2583/07

    Börsenrecht; Freiverkehr; Sanktionsverfahren

    Auch aus dem am 01.11.2007 in Kraft getretenen neuen Börsengesetz (BGBl 2007 I 1330 - im Folgenden: BörsG 2007) ergeben sich keine überzeugenden Gründe dafür, dass nach früherer Rechtslage der Handel im Freiverkehr nicht dem Sanktionsverfahren unterliegen sollte.

    Diese Verweisung geht auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zurück (BT-Drs 16/4883, S. 107).

    In dem dazu vorgelegten Bericht des Finanzausschusses (BT-Drs 16/4899, S. 35) heißt es dazu: "Ferner bestimmt Satz 2, dass das Börsengesetz für den Freiverkehr entsprechend anzuwenden ist.

    Dieser Sanktionstatbestand kommt in dem seit 01.11.2007 geltenden neuen Börsengesetz nicht mehr vor, weil der Gesetzgeber Zweifel daran hatte, ob er den rechtsstaatlichen Erfordernissen der hinreichenden Bestimmtheit des Gesetzes entspricht (vgl. BT-Drs. 16/4899 S. 14).

  • VGH Hessen, 05.11.2008 - 6 A 713/08

    Finanzportfolioverwaltung

    Die Rechtslage hat sich zwar insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) verändert; die gesetzliche Definition der Finanzportfolioverwaltung in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG ist allerdings gleich geblieben.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2010 - 6 U 167/09

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten u.a. im Hinblick auf

    Ihrem Kern nach bestand die Pflicht zur Vermeidung von Interessenkollisionen und Interessenwahrung auch bereits vor der Schaffung des WpHG durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) und den späteren Änderungen der §§ 31 ff. WpHG bis hin zur Einführung des § 31 d WpHG durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 16. Juli 2007, BGBl. I 1330.

    Die von der Beklagten angeführte Gesetzesbegründung zur Änderung des WpHG (BT-Drs. 16/4028 S. 54 l. Sp.) lässt sich nicht zugunsten der Beklagten verwerten.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06

    Verpflichtung von Berufsbetreuern zur gewerberechtlichen Anzeige ihrer Tätigkeit

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 148/11

    Anlageberatung durch eine Bank: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 105/10
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 6 S 637/15

    Nachweis eine ununterbrochenen Berufstätigkeit als Anlageberater oder

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 17 U 25/16

    Wertpapierhandel: Haftung der möglicherweise strafbare Wertpapierübertragungen

  • OLG München, 27.11.2012 - 5 U 1345/12

    Anlageberatung: Rechtliche Einstufung bei Auslagerung der Beratungstätigkeit auf

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06

    Gewerbliche Anmeldungspflicht für ein Büro für soziale Dienstleistung gem. § 14

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 60/10

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen der Verletzung von

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 6 U 9/10

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Provisionen und Rückvergütungen

  • OLG Hamm, 25.01.2010 - 31 U 128/09

    Beratungspflicht des Vermittlers einer Kapitalanlage; Pflicht zur Aufklärung über

  • OLG Hamm, 14.06.2010 - 31 U 48/10

    Aufklärungspflicht der beratenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen im

  • VG München, 07.05.2010 - M 21 K 09.4545

    Anspruch auf (Teil-)Rücknahme des Bescheids über die Festsetzung der Versorgung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer

  • VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 553.10

    Bemessung des Beitragssatzes für den Jahresbeitrag eines Finanzdienstleisters

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