21.06.1956

Bundestag - Drucksache II/2545

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 861   

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https://dejure.org/1957,5730
BGBl. I 1957 S. 861 (https://dejure.org/1957,5730)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 06.08.1957, Seite 861
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften
  • vom 26.07.1957

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Nach der Rechtsberater-Gebührenordnung, verkündet als Art. IX des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (KostÄndG, BGBl. 1957 I S. 861) in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung, galt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Vergütung von Personen, denen die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erteilt worden ist, sinngemäß (Art. IX Abs. 1 Satz 1 KostÄndG).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 60/17

    Aufgrund des hohen Streitwerts hatten die Beklagtenvertreter mit den im

    Die im Jahr 1957 in Kraft getretene Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BGBl. 1957 I S. 861, 907) enthält eine § 94 RAGebO entsprechende Vorschrift nicht.
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Diese Vorschrift wurde aufgehoben durch Art. X § 11 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861).
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