24.06.1986

Bundestag - Drucksache 10/5727

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1165   

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https://dejure.org/1986,17789
BGBl. I 1986 S. 1165 (https://dejure.org/1986,17789)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 31.07.1986, Seite 1165
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
  • vom 25.07.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Dies war bereits Ziel des § 7a Abs. 1 Satz 3 WHG in der bis zum 18. November 1996 geltenden Fassung, wonach die Bundesregierung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die dem Stand der Technik entsprechenden Mindestanforderungen ermächtigt wurde (vgl. BT-Drs. 10/5727 S. 20; siehe auch BT-Drs. 7/4546 S. 5 f.).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Die Grenze, jenseits derer die geplante Ferkelproduktion als Anlage zur Aufzucht von Schweinen einer die Baugenehmigung verdrängenden Genehmigung nach § 4 Abs. 1, § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) - § 13 Satz 1 BImSchG in der Fassung des Art. 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1165) - in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der jeweils anzuwendenden Fassung bedürfte, wird von dem Vorhaben des Klägers mit geplanten 80 Sauenplätzen bei weitem nicht erreicht.
  • VGH Hessen, 29.09.2006 - 7 N 153/06

    Normenkontrolle: Wasserrechtliche Anlagenverordnung zur Überprüfung von

    Hieraus folgt, dass allein bei der Tätigkeit des Verwendens wassergefährdender Stoffe Anlagen außerhalb des Bereichs der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen nicht erfasst sind (vgl. hierzu BT-Drs. 10/3973 Begründung zu § 19g, S. 20; Czychowski/Reinhardt, a. a. O., § 19g WHG Rdnr. 1; OLG Celle, Urteil vom 24.11.1994 - 3 Ss 149/94 - NJW 1995, 3197; so wohl auch Sieder-Zeitler-Dahme, a. a. O., § 19g WHG Rdnr. 62e).

    Diese Auslegung entspricht auch der Zielsetzung des Gesetzgebers, einen möglichst wirksamen Gewässerschutz zu begründen und Gefahren für die Umwelt bereits im Ansatz zu unterbinden (BT-Drs. 10/3973, S. 1).

    Auch die Gesetzgebungsmotive lassen einen solchen Schluss nicht zu (vgl. BT-Drs. 10/3973, S. 16 u. 21, und BT-Drs. 10/5727, S. 40).

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Demgemäß hat der Gesetzgeber durch zwei Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes dessen Regelungen erweitert und damit die dargelegte umfassendere Zielsetzung des Gesetzes bekräftigt (vgl. 4. Änderungsgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz vom 26. April 1976 <BGBl. I S. 1109> und 5. Änderungsgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz vom 25. Juli 1986 <BGBl. I S. 1165>).
  • VG Aachen, 27.02.2015 - 7 K 1835/13

    Ausgleichszahlung; Wasserschutzgebiet; Begünstgter; Rechtsverordnung

    vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes - Drucksache 10/3973 -, BT-Drucks. 10/5727, S. 33 zu § 19 WHG a.F.; Gößl, in: Sieder/Zeitler/Dahme, Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz, § 52 WHG Rn. 114 m.w.N. (Stand: September 2012).
  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 2304/01

    Ermäßigung der Abwasserabgabe - Schadstoffreduzierung über Mindestanforderungen

    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren darüber, ob der Klägerin neben der ihr gewährten Halbierung der Abwasserabgabe gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 Abwasserabgabengesetz in der damals geltenden Fassung vom 5. März 1987 - AbwAG 1987 - (BGBl. I S. 880) in Verbindung mit § 7a Abs. 1 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz in der damals geltenden Fassung vom 25. Juli 1986 - WHG 1986 - (BGBl. I S. 1165) eine weitergehende Reduzierung der Abwasserabgabe gemäß § 9 Abs. 5 Satz 2 AbwAG 1987 zusteht.
  • VG Aachen, 22.11.2004 - 9 K 2830/99

    Wasserrechtliche Ausgestaltung der Genehmigungspflicht für die Einleitung von

    vgl. Breuer, Öffentliches und Privates Wasserrecht, 2. Auflage 1987, Rdnr. 376 mit Hinweis auf BT-Drucksache 10/3973, S. 11; Czychowski/Reinhardt, a. a. O., § 7 a Rdnr. 19; Dahme, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, Kommentar, Band 1, Stand: 1. August 2004, § 7 a Rdnr. 20.
  • VG Düsseldorf, 29.05.2008 - 6 K 2514/07
    Zum Zeitpunkt der Sohlräumung durch den Beklagten im Winter 1994/95 umfasste die Unterhaltung eines Gewässers nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WHG in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1165) "die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss" (sog. Vorflut) sowie die hier nicht interessierende Schiffbarkeit.
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