30.06.1989

Bundestag - Drucksache 11/4909

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 870   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21375
BGBl. I 1990 S. 870 (https://dejure.org/1990,21375)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 22.05.1990, Seite 870
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • vom 11.05.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Gegenteiliges ergibt sich, anders als die Revision meint, auch nicht aus der Gesetzesbegründung, wonach die Aufgabenbezeichnung im Hinblick darauf erfolgt, dass die gesetzlich normierten Aufgaben (im Fall des Betriebsbeauftragten für Abfall: nach § 54 KrW-/AbfG) betriebsspezifisch konkretisiert werden müssen, um "wirksam" wahrgenommen werden zu können (vgl. BT-Drucks. 11/4909 S. 24).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Diese durch Gesetz vom 11. Mai 1990 (BGBl I S. 870) eingefügte Vorschrift kann indessen im Hinblick auf das Merkmal "bestimmte Straßen" nicht anders als § 45 Abs. 1 StVO ausgelegt werden; das folgt schon daraus, daß sie mit den Vorschriften des Verkehrsrechts abgestimmt ist ("nach Maßgabe verkehrsrechtlicher Vorschriften").
  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Ausweislich der Gesetzesmaterialien zu § 15 a BImSchG (BT-Drs. 11/6633, S. 45) ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß mit Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) und Vorbescheid (§ 9 BImSchG) bereits in der Vergangenheit Beschleunigungsinstrumente für genehmigungspflichtige Anlageänderungen zur Verfügung gestanden haben, die jedoch im Hinblick auf das weitere Genehmigungsverfahren verbindliche materielle und insoweit die endgültige Zulassungsentscheidung vorwegnehmende Festlegungen der Genehmigungsbehörde voraussetzen.
  • VG Berlin, 19.06.1995 - 11 A 568.93

    Recht eines Anwohners auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Verminderung der

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  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 BV 08.1164

    Keine Anordnung regelmäßiger umfassender Eigenüberwachung

    Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11. Mai 1990 (BGBl I S. 870) sollten zur Verbesserung des Systems der Prüfung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen die Voraussetzungen zum Erlass sicherheitstechnischer Regeln, zur verstärkten Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen durch Sachverständige, zur Bestellung eines Störfallbeauftragten u.a. geschaffen werden (BT-Drs. 11/4909, Vorblatt B.).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Die Pflichten nach anderen Gesetzen treten kumulativ zu § 5 Abs. 3 BImSchG hinzu (BT-Drs. 11/4909, S. 15).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 BV 09.1600

    Einschaltung eines externen Sachverständigen zur Anlagenüberwachung

    Diese Regelung geht auf das 3. Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 11. Mai 1990 (BGBl I S. 870) zurück.

    Es war das Anliegen des Gesetzgebers, die Kosten für Mess-, Prüf- und Überwachungsmaßnahmen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen im Hinblick auf deren Gefahrenpotential grundsätzlich den Anlagenbetreibern aufzuerlegen, von einigen im einzelnen geregelten Ausnahmen abgesehen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. März 1990, BT-Drs. 11/6633, S. 46).

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 B 09.1187

    Einschaltung eines externen Sachverständigen zur Anlagenüberwachung

    Diese Regelung geht auf das 3. Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 11. Mai 1990 (BGBl I S. 870) zurück.

    Es war das Anliegen des Gesetzgebers, die Kosten für Mess-, Prüf- und Überwachungsmaßnahmen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen im Hinblick auf deren Gefahrenpotential grundsätzlich den Anlagenbetreibern aufzuerlegen, von einigen im einzelnen geregelten Ausnahmen abgesehen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. März 1990, BT-Drs. 11/6633, S. 46).

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95

    Fernüberwachung von Schadstoffemissionen

    Die durch § 31 Satz 2 BImSchG eröffnete Option der Datenfernübertragung wurde in der Folgezeit mehrfach ausdrücklich bekräftigt (vgl. die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu § 29 Abs. 1 des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BTDrucks 11/4909 S. 44; die im Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BTDrucks 11/6633 S. 3) empfohlene Entschließung des Bundestages vom 15. März 1990, zu BRDrucks 205/90 S. 2; sowie den Beschluß des Bundesrates zu § 12 Abs. 2 der 17. BImSchV, BRDrucks. 303/90 (Beschluß) S. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 9 A 3889/97

    Verwaltungsgebühr; Emissionserklärung; Verstoß gegen höherrangiges Recht;

    Daß die §§ 30, 52 BImSchG die Befugnis der Länder zu Gebührenregelungen lediglich insoweit ausschließen, als die genannten Bestimmungen selbst Kostenregelungen treffen, entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, wie er im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 3. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11. Mai 1990, BGBl. I S. 870, in dem Bericht des Bundestags-Umweltausschusses sinnfällig und eindeutig zum Ausdruck gekommen ist: Da der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Ländern obliegt, sind diese - soweit keine bundesrechtlichen Vorgaben gemacht worden sind - nämlich ohnehin zu Regelungen über die Erhebung von Gebühren befugt." vgl. BT-Drucks. 11/6633, S. 46; sowie zum vorangegangenen Vorschlag des Bundesrates, BT-Drucks. 11/4909, S. 36.
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

  • VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 724/01

    Keine Verursacherhaftung in Rechtsnachfolge vor 1985 nach dem BBodSchG, da kein

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses;

  • OVG Sachsen, 16.06.2010 - 4 B 57/10

    Tanklager, Duldungsverfügung, Insolvenz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 9 A 3888/97

    Fortführung eines immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens als

  • VG Köln, 02.05.2005 - 25 K 9220/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines immissionsschutzrechtlichen Kostenbescheids

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