03.07.1992

Bundestag - Drucksache 12/3001

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1346   

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https://dejure.org/1993,22595
BGBl. I 1993 S. 1346 (https://dejure.org/1993,22595)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.07.1993, Seite 1346
  • Siebenundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Kinderpornographie (27. StrÄndG)
  • vom 23.07.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    aa) Der Straftatbestand des § 184 Abs. 5 StGB aF, die durch das 27. StrafrechtsÄndG vom 23. Juli 1993 (BGBl. I, S. 1346) eingeführte Vorgängernorm des § 184b Abs. 2 StGB, stellte die Besitzverschaffung im Zweipersonenverhältnis nur für solche Schriften unter Strafe, die ein "tatsächliches" Geschehen wiedergeben.

    In der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 12/3001, S. 4 ff.) wurde namentlich auf die Verbreitung kinderpornographischen Bild- und Videomaterials (S. 4) und - konkret - auf "kinderpornographische Filme, Videofilme, Photographien oder authentische Tonaufnahmen" (S. 5) Bezug genommen.

    Demgegenüber sah sie bei "kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen" den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als "Darsteller" bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden (BT-Drucks. 12/3001, Anlage 3, S. 10).

    Noch weiter ging der Rechtsausschuss des Bundestages: Er empfahl auch für den neuen Qualifikationstatbestand des banden- und gewerbsmäßigen Umgangs mit kinderpornographischen Schriften (§ 184 Abs. 4 StGB aF) eine Beschränkung auf Darstellungen, die ein "tatsächliches" Geschehen wiedergeben (BT-Drucks. 12/4883, S. 5).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Demgegenüber schützt § 184b StGB nicht nur den Konsumenten der Abbildung, sondern auch die sexuelle Integrität des Kindes, das an ihrer Herstellung mitwirkt (BT-Drucks. 12/3001, S. 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18

    Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot;

    Für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "besitzen" i. S. d. § 184b Abs. 4 Satz 2 und § 184c Abs. 4 Satz 1 StGB kann auf die Rechtsprechung zu § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG zurückgegriffen werden (vgl. BT-Drucks. 12/3001, S. 6 zu § 184 Abs. 5 StGB a.F.).
  • BGH, 19.03.2014 - 2 StR 445/13

    Unternehmen des Sich-Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften

    Zwar ist der Ausnahmetatbestand nicht auf die Tätigkeit der Behörden bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beschränkt, sondern kann auch Strafverteidiger und Sachverständige betreffen (vgl. BT-Drucks. 12/4883 S. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Zum einen sollen durch Austrocknen des Marktes für kinderpornographisches Material, der immer neue und "härtere" Bilder fordert, potenzielle kindliche "Darsteller" vor Missbrauch geschützt werden (vgl. BT-Drs. 12/3001, S. 5; BGH, Urteil vom 27.06.2001 - 1 StR 66/01 -, BGHSt 47, 55 ; König, a.a.O., Rn. 109; Hörnle in: MK-StGB, § 184b Rn. 2, m.w.N.).

    Denn nach Auffassung des Gesetzgebers ist nach derzeitigem Erkenntnisstand jedenfalls nicht auszuschließen, dass der Betrachter kinderpornographischer Darstellungen zum Kindesmissbrauch angeregt wird (vgl. BT-Drs. 12/3001, S. 6; so auch Hopf/Braml, ZUM 2007, 354 ; vgl. auch Kuhnen, a.a.O., S. 166 ff. zu den Annahmen der Wirkungsforschung).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

    Dem Opfer werden erhebliche körperliche und seelische Schäden zugefügt, deren Folgen ein ganzes Leben lang andauern können (BTDrucks. 12/3001, S. 4).

    Daher war schon nach dem älteren Strafrecht nicht nur der Täter des sexuellen Missbrauchs eines Kindes mit Strafe bedroht (§ 176 StGB), sondern nach § 184 Abs. 3 StGB auch die Veröffentlichung und Verbreitung von Kinderpornografie sowie im Vorfeld deren Herstellung und Lieferung (hierzu und zum folgenden BTDrucks. 12/3001, S. 4 ff.).

    Daher hat der Gesetzgeber mit Erlass des § 184 Abs. 5 StGB durch das 27. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23.7 1993 (BGBl. I, S. 1346) bereits den Besitz kinderpornografischen Materials einem absoluten strafrechtlichen Verbot unterstellt.

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Durch das 27. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juli 1993 (BGBl. I 1346) sind die Besitzverschaffung und der Besitz kinderpornografischer Darstellungen unter den Voraussetzungen des neu eingefügten § 184 Abs. 5 StGB unter Strafe gestellt worden; des Weiteren wurde die Einziehung von kinderpornografischen Darstellungen durch Einfügung von § 184 Abs. 7 StGB erleichtert.
  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

    Im Rahmen des § 184b Abs. 4 StGB ist der Begriff des Besitzes so zu verstehen, wie er durch Gesetz und Rechtsprechung für das Betäubungsmittelstrafrecht zu § 29. Abs. 1 Nr. 3 BtmG entwickelt worden ist (vgl. BT-Drucksache 12/3001, S. 5 f.).
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Das in § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB verwendete Tatbestandsmerkmal "besitzen" ist als das Aufrechterhalten eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses zu verstehen (vgl. die Begründung zu Art. 1 Nr. 2 des Entwurfs der Bundesregierung eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Kinderpornografie vom 3.7.1992, BTDrs. 12/3001, S. 5).

    Zur Auslegung dieses Begriffs kann auf die Rechtsprechung und das Schrifttum zum Tatbestandsmerkmal des "Besitzens" in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG zurückgegriffen werden (BTDrs. 12/3001, a.a.O., S. 6).

  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05

    Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen

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  • VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 3088/08
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde;

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03

    Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02

    Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden

  • VG Münster, 17.11.2004 - 16 K 258/04
  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen -

  • VG Ansbach, 20.04.2012 - AN 12b D 10.00384

    Polizeibeamter (Innendienst); Kinderpornografie; Zurückstufung um zwei Stufen;

  • VG Düsseldorf, 17.03.2011 - 35 K 7964/08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Dienstvergehen unter

  • VG Karlsruhe, 22.11.2007 - DL 13 K 2646/07

    Dienstenthebung eines Bürgermeisters nach strafgerichtlicher Feststellung des

  • LSG Bayern, 30.08.2007 - L 12 KA 494/07

    Entziehung der Zulassung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und

  • VG Berlin, 02.03.2006 - 80 A 29.04

    Aberkennung der Lehrerpension beim Besitz von Kinderpornos

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 16b D 08.3009

    Disziplinarrecht; Bundesbahnbeamter (Lokomotivführer); Besitz

  • VG Berlin, 24.05.2007 - 80 A 35.06
  • BayObLG, 25.10.2002 - 5St RR 287/02

    Konkurrenzverhältnis mehrerer jeweils aufgrund neuen Tatentschlusses erfolgte

  • BVerwG, 26.07.2006 - 2 WD 14.05
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