06.05.1998

Bundestag - Drucksache 13/10635

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1496   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,26695
BGBl. I 1998 S. 1496 (https://dejure.org/1998,26695)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 26.06.1998, Seite 1496
  • Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften
  • vom 23.06.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 15.10.2009 - XI R 37/08

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

    Durch Art. 4 Nr. 4 des Gesetzes zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 1998 --UStGemAntG-- (BGBl I 1998, 1496) hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 27. Juni 1998 die Sätze 2 und 3 in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993 a.F. gestrichen.
  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ging im Anschluss an die Umsatzsteuer-Sonderprüfung davon aus, dass sich der Leistungsort für die streitigen Verpflegungsleistungen bis zum 28. Juni 1998, dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung für die Abgabe von Speisen und Getränken (§ 3 Abs. 9 Sätze 4 und 5 des Umsatzsteuergesetzes 1993 --UStG--) durch Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 1998 (BGBl. I, 1496) nach § 3 Abs. 6 UStG und ab dem 28. Juni 1998 nach § 3a Abs. 1 UStG bestimme.
  • BFH, 10.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung - Bestimmung des

    b) Die vom FG herangezogene Vorschrift des § 171 Abs. 10 Satz 2 AO 1977 ist im Streitfall noch nicht anwendbar, da diese nur für die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 23. Juni 1998 (BGBl I 1998, 1496) noch nicht abgelaufenen Festsetzungs-/ Feststellungsfristen gilt (Art. 97 § 10 Abs. 8 EGAO).
  • BFH, 04.03.2009 - I R 58/07

    Zweistufiges Feststellungsverfahren und Nachprüfungsvorbehalt - Verhältnis

    Daraus folgt für die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 1998 (BGBl. I 1998, 1496, BStBl I 1998, 873), dass die Außenprüfung bei dem Gesellschafter einer Personengesellschaft den Ablauf der Festsetzungsfrist nicht im Hinblick auf Besteuerungsgrundlagen hemmt, die gesondert festzustellen sind (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2007 I R 96/04, BFH/NV 2008, 6, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2002 - VII B 312/00

    Erlassverfahren; Festsetzung von Haftungsschulden

    Nach § 227 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, zu denen auch die Ansprüche aus einer Haftungsschuld und die darauf nach dem 31. Juli 1998 entstandenen Säumniszuschläge gehören (§ 37 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3, § 240 Abs. 1 AO 1977 i.d.F. des Art. 6 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1998, BGBl I 1998, 1496; Art. 97 § 16 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung --EGAO 1977--), ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.
  • FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen

    Auch aus der Gesetzesbegründung zur Neueinfügung des § 171 Abs. 10 Satz 2 AO (BT-Drucks. 13/10635 S. 15) ergebe sich klar, dass die neue Gesetzeslage nur in den Fällen gelten solle, in denen nach alter Rechtslage die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen gewesen sei.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 446/06

    Umsatzsteuerbarkeit der Abgabe von Zigaretten in geöffneten Schachteln zum

    Deshalb soll § 4 Nr. 6 e UStG der Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmer dienen (vgl. zur Gesetzesbegründung BT-Drs. 13/10635; Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl. § 4 Nr. 6 Tz. 7), die anderenfalls der Umsatzsteuer unterlägen.
  • FG Saarland, 12.08.2003 - 1 V 176/03

    Voller Steuersatz für die Lieferung von Speisen durch einen Partyservice (§§ 3

    Insofern kommt der Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, die im Jahre 1998 (s. BGBl. I, 1496; BStBl. I 873) im Anschluss an das Urteil des EUGH vom 2. Mai 1996 C-231/94, BStBl. II 1998, 282 erfolgt ist, eine weitergehende Bedeutung zu, als gemeinhin angenommen wird (s. Sölch/Ringleb, Kommentar zum UStG, 2003, § 3 Rdn. 544 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 22.01.2004 - IV 443/01

    Unfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 2 AO

    Im Hinblick auf die BFH-Rechtsprechung und um den aufgezeigten Schwierigkeiten, insbesondere einer drohenden Festsetzungsverjährung der Steuerbeträge, für die der Grundlagenbescheid bindend ist, bei Steuerpflichtigen mit einer Vielzahl von Beteiligungen zu begegnen, hat der Gesetzgeber mit Gesetz vom 23.06.1998 (BGBl. 1 1998, 1496) § 171 Abs. 10 AO erneut geändert (vgl. BT-Drucks. 13/10635 S.14; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO , § 171 Rn. 116).
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 14 K 307/96

    Umsatzsteuer: Ermäßigter oder voller Steuersatz für den Betreiber eines

    Veranlaßt durch die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, EuGHE 1996, I-2395), der sich auch der BFH (Urteil vom 26. Juni 1996 XI R 18/94, BStBl II 1998, 278 ) angeschlossen hat, hat der Gesetzgeber die Abgabe von Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle aufgrund Gesetzes vom 23. Juni 1998 (BGBl I 1998, 1496) durch Neufassung des § 3 Abs. 9 UStG den sonstigen Leistungen zugeordnet.
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