21.06.1995

Bundestag - Drucksache 13/1733

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1189   

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https://dejure.org/1996,27988
BGBl. I 1996 S. 1189 (https://dejure.org/1996,27988)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 05.08.1996, Seite 1189
  • Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs
  • vom 30.07.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Es trifft zwar zu, dass es das erklärte Ziel des Gesetzgebers ist, den Ausbau der Windenergienutzung "aus klimaschutz-, energie- und umweltpolitischen Gründen" zu fördern und "den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung zu steigern" (vgl. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 19. Juni 1996, BTDrucks 13/4978).

    Der Kläger übersieht jedoch, dass die Novelle vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1189) nicht ausschließlich dazu diente, die Rolle der Windenergienutzung zu stärken.

    Wie aus der Entstehungsgeschichte der Norm erhellt (vgl. den Ausschussbericht vom 19. Juni 1996, BTDrucks 13/4978 S. 7), orientiert sich der Gesetzgeber mit dem in dieser Vorschrift verankerten Darstellungsprivileg an der Rechtsprechung des Senats zu Konzentrationsflächen für den Kiesabbau (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300).

    In § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB greift der Gesetzgeber das Konzept, eine positive Ausweisung an einer bestimmten Stelle mit einer Ausschlusswirkung für den übrigen Planungsraum zu kombinieren, ausdrücklich auf (vgl. den Ausschussbericht vom 19. Juni 1996, BTDrucks 13/4978 S. 7).

    Richtig ist, dass die Darstellung einer Konzentrationszone die ihr zugedachte Negativwirkung in Anlehnung an das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - (a.a.O.) nur dann besitzt, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (vgl. den Ausschussbericht vom 19. Juni 1996, BTDrucks 13/4978 S. 7).

    Die öffentlichen Belange, die für die negative Wirkung der planerischen Darstellung ins Feld geführt werden, sind mit dem Anliegen, der Windenergienutzung "an geeigneten Standorten eine Chance" zu geben, die ihrer Privilegierung gerecht wird (vgl. den Ausschussbericht vom 19. Juni 1996, BTDrucks 13/4978 S. 6), nach Maßgabe des § 1 Abs. 6 BauGB abzuwägen.

    Im Ausschussbericht vom 19. Juni 1996 werden als Belange, die der Windenergienutzung vorgehen können, beispielhaft der Fremdenverkehr, der Naturschutz und der Landschaftsschutz genannt (vgl. BTDrucks 13/4978 S. 6).

    "Welchen Belangen der Vorrang gebührt, kann" nach der Aussage des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 19. Juni 1996 (BTDrucks 13/4978 S. 6) "nicht pauschal ..., sondern nur im Einzelfall und vor Ort abgewogen und entschieden werden".

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Die durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1189) mit Wirkung vom 1. Januar 1997 eingeführte Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB (jetzt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) hat die Darstellungen im Flächennutzungsplan, die Konzentrationsflächen für die nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB privilegierten Außenbereichsvorhaben festlegen, mit Rechtswirkungen versehen, die - gemessen an den gesetzgeberischen Zielsetzungen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - nachträglich eine planwidrige Regelungslücke haben entstehen lassen, die im Wege der Analogie zu schließen ist.
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17

    Kein Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem

    Auch die Ausweisung eines Windeignungsgebiets ist keine Voraussetzung für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windkrafträdern im Außenbereich; sie dient nur dazu, solche Vorhaben bei Bedarf auf bestimmte Gebiete im Außenbereich zu konzentrieren (Beschlussempfehlung in BT-Drucks. 13/4978 S. 6 f.).
  • LG Hamburg, 14.01.2003 - 312 O 443/02

    Verantwortlichkeit bei Fax-Werbung

    - vgl.: BT-Drs 13/1733 (Gesetzentwurf der CDU- und der F.D.P.-Fraktion), BT-Drs 13/1736 (Gesetzentwurf der SPD- Fraktion) und BT-Drs 13/2208 (Gesetzentwurf des Bundesrates) -.

    aus denen die vom Bundestag beschlossene Kompromisslösung durch das am 1. Januar 1997 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) entwickelt wurde.

    zu alledem die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in BT-Drs 13/4978.

    -vgl. hierzu gleichfalls BT-Drs 13/4978 (S. 7), wonach die Gemeinde in einem solchen Fall dem Zulassungsantrag das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen versagen könne ­.

    zu alledem gleichfalls die Beschlussempfehlung undden Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in BT-Drs 13/4978.

    auch hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in BT-Drs 13/4978.

    So heißt es auf Seite 7 der BT-Drs 13/4978 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau) ausdrücklich:.

    Dies war auch Intention des Gesetzgebers bei Einführung der Privilegierung der Windenergieanlagen, denn der Gesetzgeber hat diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegriffen (Seite 7 der BT-Drs 13/4978) und sich an ihr orientiert.

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Der mit dem Änderungsgesetz zum Baugesetzbuch 1996 befasste Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hatte in seiner Beschlussempfehlung vom 19. Juni 1996 (BTDrucks 13/4978 S. 7; vgl. hierzu auch Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ) die Auffassung vertreten, dass es flankierend (zur Privilegierung der Windenergienutzung) einer planerischen Steuerungsmöglichkeit bedürfe, um den nach wie vor gebotenen Außenbereichsschutz zu gewährleisten und zugleich auch eine Bündelung von Anlagen (als "Windparks") zu ermöglichen, und dass diese Steuerungsmöglichkeit durch ein "Aufgreifen" der Rechtsprechung des Senats zu den sog. "Abgrabungskonzentrationszonen" zu erfolgen habe.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Die Vorschrift flankierte die mit dem Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1189) eingeführte Privilegierung der Windenergieanlagen durch § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (seit 1. Januar 1998: § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) und die den Gemeinden eingeräumte Befugnis, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen und die Sperrung des übrigen Außenbereichs für Windenergieanlagen deren Ansiedlung planerisch zu steuern.
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Das Ziel der Förderung u.a. der Windkraftnutzung hat durch Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1189) auch zu der bauplanungsrechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen in § 35 Abs. 1 BauGB geführt.

    Begründet wurde dies durch den federführenden Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau damit, dass die Windenergie einen wichtigen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und daher planungsrechtlich so gestellt werden müsse, dass sie an geeigneten Standorten auch eine Chance habe (BT-Drs. 13/4978 S. 6).

  • VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 3108/99

    Abwägungsfehler; Abwägungsoffenheit; Außenbereich; DEWI-Studie;

    Dies kann auch schon bei einer einzelnen Windenergieanlage der Fall sein (vgl. BT-Drucks. 13/4978).

    Wie aus der Entstehungsgeschichte der Norm erhellt (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7), orientiert sich der Gesetzgeber mit dem in dieser Vorschrift verankerten Darstellungsprivileg an der Rechtsprechung des Senats zu Konzentrationsflächen für den Kiesabbau (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, BVerwGE 77, 300).

    In § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB greift der Gesetzgeber das Konzept, eine positive Ausweisung an einer bestimmten Stelle mit einer Ausschlusswirkung für den übrigen Planungsraum zu kombinieren, ausdrücklich auf (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7).

    Richtig ist, dass die Darstellung einer Konzentrationszone die ihr zugedachte Negativwirkung in Anlehnung an das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 (a.a.O.) nur dann besitzt, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7).

    Die öffentlichen Belange, die für die negative Wirkung der planerischen Darstellung ins Feld geführt werden, sind mit dem Anliegen, der Windenergienutzung 'an geeigneten Standorten eine Chance' zu geben, die ihrer Privilegierung gerecht wird (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 6), nach Maßgabe des § 1 Abs. 6 BauGB abzuwägen.

    Im Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996 werden als Belange, die der Windenergienutzung vorgehen können, beispielhaft der Fremdenverkehr, der Naturschutz und der Landschaftsschutz genannt (vgl. BT-Drucks. 13/4978 S. 6).

    'Welchen Belangen der Vorrang gebührt, kann' nach der Aussage des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 19. Juni 1996 (BT-Drucks. 13/4978 S. 6) 'nicht pauschal ..., sondern nur im Einzelfall oder vor Ort abgewogen und entschieden werden.

  • VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03

    DEWI-Studie; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche; Schutzanspruch;

    Wie aus der Entstehungsgeschichte der Norm erhellt (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7), orientiert sich der Gesetzgeber mit dem in dieser Vorschrift verankerten Darstellungsprivileg an der Rechtsprechung des Senats zu Konzentrationsflächen für den Kiesabbau (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, BVerwGE 77, 300).

    In § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB greift der Gesetzgeber das Konzept, eine positive Ausweisung an einer bestimmten Stelle mit einer Ausschlusswirkung für den übrigen Planungsraum zu kombinieren, ausdrücklich auf (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7).

    Richtig ist, dass die Darstellung einer Konzentrationszone die ihr zugedachte Negativwirkung in Anlehnung an das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 (a.a.O.) nur dann besitzt, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7).

    Die öffentlichen Belange, die für die negative Wirkung der planerischen Darstellung ins Feld geführt werden, sind mit dem Anliegen, der Windenergienutzung 'an geeigneten Standorten eine Chance' zu geben, die ihrer Privilegierung gerecht wird (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 6), nach Maßgabe des § 1 Abs. 6 BauGB abzuwägen.

    Im Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996 werden als Belange, die der Windenergienutzung vorgehen können, beispielhaft der Fremdenverkehr, der Naturschutz und der Landschaftsschutz genannt (vgl. BT-Drucks. 13/4978 S. 6).

    'Welchen Belangen der Vorrang gebührt, kann' nach der Aussage des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 19. Juni 1996 (BT-Drucks. 13/4978 S. 6) 'nicht pauschal ..., sondern nur im Einzelfall oder vor Ort abgewogen und entschieden werden.

  • BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches

    Das gesetzgeberische Ziel, die Bündelung von Anlagen als Windenergieparks zu ermöglichen (so BT-Drs. 13/4978 S. 7), mag eine Mindestzahl planerisch wünschenswert erscheinen lassen, findet im Wortlaut des Gesetzes aber keinen Niederschlag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00

    Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 8 A 252/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und

  • BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08

    "Mitgezogene" Privilegierung einer Windenergieanlage für einen

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

  • VG Mainz, 12.03.2002 - 3 K 817/01

    Keine Zulässigkeit von Windenergienanlagen bei wirksamer Ausweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95

    Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2002 - 1 L 2504/00

    Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Plangebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2000 - 8 S 318/00

    Zulassung eines Windparks - Eingriff in Landschaft und Natur - Abwägung

  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

  • VG Hannover, 09.07.2003 - 12 A 253/02

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan;

  • OVG Sachsen, 18.06.2003 - 4 B 128/01

    Außenbereich, Bauschuttrecyclinganlage, Eigenart der Landschaft, Privilegiertes

  • VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 2069/13

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und zum Betrieb einer

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 5 K 825/08

    Voraussetzungen für die Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheides für

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VG Sigmaringen, 28.09.2000 - 4 K 2577/98
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01

    Kiesabbaugenehmigung - naturschutzrechtliche Genehmigung - Baugenehmigung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11

    Möglichkeit der Überprüfung eines Flächennutzungsplans (hier: u.a. betreffend

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LC 36/07

    Antrag auf Erteilung eines auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bezogenen

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 1 MA 3579/01

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Raumordnung; Raumordnungsprogramm;

  • VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 3865/13

    Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 8 A 430/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung einer

  • VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 2519/13

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 10 A 4574/94

    Bauleitplanung: Ermittlung des gemeindlichen Planwillens im Zusammenhang mit der

  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 1 L 3233/00

    Rechtmäßigkeit einer durch Fristablauf als erteilt geltenden Genehmigung zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06

    Regionales Entwicklungsprogramm, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1999 - 2 L 181/98
  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 62.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

  • VG Hannover, 09.07.2003 - 4 B 2298/03

    Einvernehmen; Flächennutzungsplan; gemeindliches Einvernehmen;

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2002 - 1 LA 244/02

    Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Darstellung; Flächennutzungsplan;

  • LG Rostock, 10.06.1999 - 4 O 359/98

    Amtspflichtverletzung wegen verzögerter Entscheidung über ein Baugesuch zur

  • VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03

    Unzulässigkeit eines Kiesabbauvorhabens wegen Ausweisung von Kiesabbauflächen an

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