18.07.1995
Bundestag - Drucksache 13/2004
Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den BR, Urheber: Bundesrat
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1995 S. 1591 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 14.12.1995, Seite 1591
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Umweltauditgesetz - UAG)
- vom 07.12.1995
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Umweltauditgesetz
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - 9 A 1034/03
Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Regelaufsicht nach § 15 Abs. 1 …
Überwiegende Erfolgsaussichten folgen nicht aus dem Einwand des Klägers, die der UAG-Gebührenverordnung zugrunde liegende Verordnungsermächtigung der §§ 36 Abs. 2, 15 Abs. 1 Umweltauditgesetz vom 7.12.1995, BGBl I S. 1591, (UAG) sei wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 GG verfassungswidrig; sie enthalte eine unzulässige, weil nicht erforderliche und unangemessene, subjektive Berufszulassungsbeschränkung. - LSG Bayern, 17.03.2011 - L 17 U 109/07
Zur Anerkennung einer "chronisch-rezidivierenden Urtikaria" als BK nach der Nr …
Erkranken Versicherte, die infolge der besonderen Bedingungen ihrer versicherten Tätigkeit in erhöhtem Maße der Gefahr der Erkrankung an einer in der Rechtsverordnung nach Abs. 1 genannten BK ausgesetzt waren, an einer solchen Krankheit und können Anhaltspunkte für eine Verursachung außerhalb der versicherten Tätigkeit nicht festgestellt werden, wird vermutet, dass diese infolge der versicherten Tätigkeit verursacht worden ist, § 9 Abs. 3 SGB VII (s. BT-Drucks 13/2004, S. 78). - VG Köln, 02.12.2002 - 25 K 7643/00 Der Kläger erhielt mit Bescheid vom 20. September 1995 die vorläufige und mit Bescheid vom 10. November 1997 die endgültige Zulassung als Umweltgutachter nach dem Umweltauditgesetz in der hier zur Anwendung kommenden Fassung vom 07. Dezember 1995, BGBl. I S. 1591 (UAG).