06.03.1996

Bundestag - Drucksache 13/3993

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1626   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,26473
BGBl. I 1996 S. 1626 (https://dejure.org/1996,26473)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 07.11.1996, Seite 1626
  • Sechstes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG)
  • vom 01.11.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (687)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    1.2 Der Senat sieht keine Möglichkeit, aus dem gesamten Inhalt (bzw. der "Gesamt-Ratio", vgl. Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Rn. 44 zu § 47 VwGO) des Sechsten Gesetzes zur Änderung der VwGO und anderer Gesetze 6. VwGOÄndG - vom 1. November 1996, BGBl I S. 1626, darauf zu schließen, daß die Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F. höher sein sollen als in § 42 Abs. 2 VwGO.

    Angesichts der Wortgleichheit der beiden Regelungen und der eindeutigen Hinweise aus der Entstehungsgeschichte der Neufassung des § 47 Abs. 2 VwGO, wonach die Antragsbefugnis für die Normenkontrolle der Klagebefugnis für die Anfechtungsklage angepaßt werden solle (vgl. BTDrucks 13/3993 S. 10), bleibt insoweit kein interpretatorischer Spielraum.

  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Gemäß Art. 10 Abs. 2 des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG) vom 1. November 1996 (BGBl I S. 1626) richtet sich ungeachtet der ab 1. Januar 1997 wirksamen Änderung des § 47 VwGO die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach den bisherigen Vorschriften, wenn - wie hier - die angefochtene gerichtliche Entscheidung vor dem 1. Januar 1997 verkündet oder zugestellt worden ist.
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Dies gilt auch im Falle einer Ergänzung der Ermessensentscheidungen der Verwaltungsbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 114 Satz 2 VwGO in der Fassung des Gesetzes vom 1. November 1996 (BGBl I S. 1626), da diese nicht zu einer Änderung des Streitgegenstandes und nicht zu einer Einbeziehung nachfolgender Umstände geführt hat.

    Mit dieser Vorschrift sollte "entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts" klargestellt werden, daß die Verwaltung "auch noch während des gerichtlichen Verfahrens materiellrechtlich relevante Ermessenserwägungen in den Prozeß einführen kann" (Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BTDrucks 13/5098 S. 24).

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