19.01.2000

Bundestag - Drucksache 14/2530

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1045   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,44071
BGBl. I 2000 S. 1045 (https://dejure.org/2000,44071)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 25.07.2000, Seite 1045
  • Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz - SeuchRNeuG)
  • vom 20.07.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 25.01.2000   BT   SEUCHENRECHT SOLL NEU GEORDNET WERDEN (GESETZENTWURF)
  • 22.02.2000   BT   ANHÖRUNG ÜBER NEUES SEUCHENRECHT
  • 23.02.2000   BT   SACHVERSTÄNDIGE DISKUTIEREN NEUES SEUCHENRECHT

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Wird zitiert von ... (66)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Die Ermächtigungsgrundlage in § 28 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045) räumt der Behörde ein Auswahlermessen in Bezug auf die zu treffende Schutzmaßnahme ein (vgl. Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften - Seuchenrechtsneuordnungsgesetz -, BRDrucks 566/99 S. 169).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Gestützt ist die Verordnung auf § 32 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148) geändert worden ist, in Verbindung mit § 9 Nr. 5 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Januar 2020 (GVBl S. 11) geändert worden ist.
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Die Verordnung wurde auf § 32 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045) gestützt, zu diesem Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148).
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