14.02.2000

Bundestag - Drucksache 14/2682

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Auswärtiges Amt (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. II 2000 S. 1393   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,41210
BGBl. II 2000 S. 1393 (https://dejure.org/2000,41210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,41210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 35, ausgegeben am 07.12.2000, Seite 1393
  • Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (IStGH-Statutgesetz)
  • vom 04.12.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 21.02.2000   BT   ÜBER INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF ENTSCHEIDEN (GESETZENTWURF)
  • 10.05.2000   BT   RECHTLICHEN SCHUTZ AUSZULIEFERNDER DEUTSCHER GEWÄHRLEISTEN
  • 25.10.2000   BT   DEUTSCHE AN EU-MITGLIED ODER AN STRAFGERICHTSHOF AUSLIEFERN DÜRFEN

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Der Internationale Strafgerichtshof wurde sodann auf der Grundlage des Römischen Statuts am 17. Juli 1998 (BGBl II 2000 S. 1393) ins Leben gerufen, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    Diese Regeln und das ihnen zugrunde liegende Gebot der Unterscheidung zwischen Zivilisten und - im Recht des internationalen bewaffneten Konflikts - Kombattanten bzw. - im Recht des nicht internationalen bewaffneten Konflikts, das einen Kombattantenstatus nicht kennt - Kämpfern sowie zwischen zivilen und militärischen Objekten sind Inhalt des Völkervertragsrechts (vgl. insbesondere den gemeinsamen Art. 3 der Genfer Abkommen, Art. 48, 51 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, 52 Abs. 1 und 2 ZP I, Art. 13 Abs. 2 und 3 ZP II, Art. 8 Abs. 2 Buchst. b) Ziff. i) und ii), Buchst. e) Ziff. i) und ii) IStGH-Statut [BGBl. 2000 II S. 1393]) und Teil des Völkergewohnheitsrechts für sowohl internationale als auch nicht internationale bewaffnete Konflikte.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Für das völkervertragliche Statut des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (vgl. Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 - IStGH-Statutgesetz, BGBl 2000 II S. 1393, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, Bek. vom 28. Februar 2003, BGBl 2003 II S. 293) wurde insoweit auf diese beiden Vorbilder zurückgegriffen, allerdings mit der wichtigen Maßgabe, dass die internationale Zuständigkeit nur subsidiär begründet ist.
  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten

    Die besondere Bedeutung der in § 11 Abs. 1 SG verankerten Gehorsamspflicht der Untergebenen und damit des militärischen Führungsinstruments von "Befehl und Gehorsam" ergibt sich zudem auch daraus, dass völker- und völkerstrafrechtliche Regelungen (vgl. u.a. Art. 28 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 <BGBl II 2000 S. 1393 ; vgl. ferner §§ 4, 13 VStGB) eine Struktur der Streitkräfte verlangen, die in den Grenzen des Rechts die wirksame Durchsetzung erteilter Befehle und damit die entsprechende Gehorsamspflicht der Untergebenen sicherstellt (vgl. dazu insgesamt z.B. Urteil vom 22. August 2007 BVerwG 2 WD 27.06 BVerwGE 129, 181 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 28.03.2013 - L 3 AS 228/12
    Für den vom Kläger behaupteten Verfahrens- und Entscheidungsvorrang des Internationalen Strafgerichtshofes gibt es in dem am 17. Juli 1998 angenommenen Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (vgl. United Nations, United Nations Diplomatic Conference of Plenipotentiaries on the Establishment of an International Criminal Court, A/CONF.183/9, ILM 37 (1998) p. 1002; weitere Veröffentlichung: http://untreaty.un.org/ cod/icc/docs.htm; amtliche Übersetzung in deutscher Sprache: BGBl. II 2000, 1393; vgl. zum Inkrafttreten für die Bundesrepublik Deutschland: BGBl. II 2003, 293) keine Rechtsgrundlage.
  • OLG Hamm, 02.08.2005 - 4 Ausl 283/02

    Zuständigkeit für Entscheidungen über die Vollstreckung der vom Internationalen

    Dieses Statut (BGBl. 2000 II S. 1393) ist für die Bundesrepublik Deutschland am 01. Juli 2002 in Kraft getreten.
  • OLG Hamm, 02.08.2005 - (2) 4 Ausl 283/02
    Dieses Statut (BGBl. 2000 II S. 1393) ist für die Bundesrepublik Deutschland am 01. Juli 2002 in Kraft getreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht