16.05.2001

Bundestag - Drucksache 14/6059

Verordnung, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1234   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,44177
BGBl. I 2001 S. 1234 (https://dejure.org/2001,44177)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 27.06.2001, Seite 1234
  • Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)
  • vom 21.06.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 09.06.2000   BT   STROMERZEUGUNG AUS BIOMASSE REGELN (VERORDNUNG)
  • 05.07.2000   BT   BIOMASSEVERORDNUNG UMSTRITTEN
  • 29.05.2001   BT   Tiermehl und belastetes Altholz von Bio-Stromgewinnung ausgeschlossen
  • 30.05.2001   BT   Fachausschuss einig über Regierungsverordnung zur Biostromgewinnung
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 105/07

    Vereinbarkeit der Zugabe eines Zusatzstoffes in eine Biogasanlage mit dem

    (a) In der Einzelbegründung zu § 2 BiomasseVO (BT-Drs. 14/6059, Anlage BK 2, Bd. II Bl. 91 d. A.) heißt es:.

    So führte der Gesetzgeber in der Einzelbegründung zu § 2 Abs. 1 BiomasseVO (S. 9 der BT-Drs. 14/6059, Anlage BK 2, Bd. II Bl. 92 d. A.) aus:.

    (c) Es ließen sich noch eine Fülle von Passagen aus der Begründung zur BiomasseVO anführen (vgl. vor allem die S. 7 bis 11 der BT-Drs. 14/6059, Anlage BK 2, Bd. II Bl. 90 ff. d. A.), aus denen hervorgeht, dass das Ausschließlichkeitsprinzip nur energieträgerbezogen gewollt war (und es - s. o. - auch nach der EEG-Novelle von 2004 geblieben ist).

    Beispielhaft seien noch folgende Ausführungen des Gesetzgebers (S. 8 der BT-Drs. 14/6059, Anlage BK 2, Bd. II Bl. 91 d. A.) erwähnt:.

    (d) Der Berufung ist auch darin zuzustimmen, dass das Landgericht den Satz in der Einzelbegründung zu § 2 Nrn. 5 und 6 BiomasseVO (S. 9 f. der BT-Drs. 14/6059, Anlage B 5, Bd. I Bl. 95 f. d. A.).

  • VG Köln, 21.10.2013 - 13 L 1293/13

    Vorläufige Zerifizierung zum Betreiben einer Biogas-Anlage und einer

    Die Formulierung des § 37b Satz 13 BImSchG spiegelt dagegen nur den Regelungsgehalt der § 37b Sätze 1 und 2 BImSchG wider: Nach § 37b Sätze 1 und 2 BImSchG werden Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung (BiomasseV) vom 21. Juni 2001 (BGBl. I S. 1234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), hergestellt werden, in Höhe dieses Anteils auf die Biokraftstoffquote angerechnet.
  • VG Potsdam, 18.12.2003 - 1 L 1145/03
    Auch aus anderem Zusammenhang ist anerkannt, daß Biomasse aus bestimmten Arten von Abfall bestehen kann, vgl. Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse vom 21. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1234), dort Seite 11 oben der amtl.
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