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14.11.2001

Bundestag - Drucksache 14/7490

Bericht, Urheber: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1193   

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https://dejure.org/2002,47778
BGBl. I 2002 S. 1193 (https://dejure.org/2002,47778)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 03.04.2002, Seite 1193
  • Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG)
  • vom 25.03.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 18.09.2001   BT   Regierung will Natur und Landschaft "aufgrund ihres eigenen Wertes" schützen
  • 24.09.2001   BT   "Naturschutz zahlreicher Arten auf kleinen Flächen erfordert hohen Aufwand"
  • 14.11.2001   BT   Neuregelung des Naturschutzes ohne Zustimmung von CDU/CSU und FDP
 
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Wird zitiert von ... (121)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Bei Erlass des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 22. Dezember 2005, der die im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss unterbliebene artenschutzrechtliche Beurteilung nachgeholt hat, war das Vorhaben an den §§ 42, 43 und 62 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 (BGBl I S. 1193) - BNatSchG a.F. - zu messen, die nach § 11 Satz 1 BNatSchG unmittelbar galten.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Dabei ist im Folgenden nicht allein die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Fassung dieser Verbotstatbestände gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) maßgeblich.
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Dies dürfte damit zusammenhängen, dass das zum Erlasszeitpunkt geltende Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193 - BNatSchG a.F. -) zwar Regelungen zum Artenschutz enthielt, die nach § 11 Satz 1 BNatSchG a.F. auch in den Bundesländern unmittelbar galten (vgl. etwa die Verbotstatbestände des § 42 sowie die Befreiungsvorschrift des § 62).
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Gesetzgebung
   14-55303   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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   14-53235   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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