14.01.2002

Bundestag - Drucksache 14/7987

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1946   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,43931
BGBl. I 2002 S. 1946 (https://dejure.org/2002,43931)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 25.06.2002, Seite 1946
  • Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
  • vom 20.06.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 17.01.2002   BT   Bundesrat moniert ungeklärte Integrationskosten bei der Zuwanderung
  • 24.01.2002   BT   Kosten durch das Zuwanderungsgesetz "umfassend dargelegt"
  • 27.02.2002   BT   Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 10 B 06.2961

    Zur Sperrwirkung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bei Ablehnung eines

    Denn ein Vertrauensschutz des Klägers auf den Fortbestand der günstigeren Regelung des § 30 Abs. 5 AuslG scheidet aus, weil eine dem § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG entsprechende Regelung bereits im später für nichtig erklärten (vgl. BVerfG vom 18.12.2002 BVerfGE 106, 310) Zuwanderungsgesetz vom 20. Februar 2002 (BGBl I S. 1946) enthalten war.
  • OVG Hamburg, 10.03.2016 - 4 Bs 3/16

    Zur Verteilung von Ausländern - Verteilungsregelungen nach § 15a AufenthG 2004

    Ca. ein Jahr später brachte die Bundesregierung - als Teil des Entwurfs des Zuwanderungsgesetzes - unter Bezugnahme auf § 56a AuslG sowie zwischenzeitlich in die Diskussion eingebrachte Anregungen zu einer Änderung den Entwurf als § 15a AufenthG in den Bundestag ein (BT-Drs. 14/7987, S. 8 f.).
  • VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02

    Einbürgerung; schriftliche Sprachprüfung; Verwaltungsvorschrift

    So wird die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland künftig nach dem neuen Zuwanderungsrecht unter anderem durch Integrationskurse unterstützt, die Ausländer an die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland heranführen sollen und sowohl einen Basis- und einen Aufbausprachkurs zum Erlernen ausreichender Sprachkenntnisse als auch einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland umfassen (§ 43 AufenthG vom 20.06.2002, BGBl. I S. 1946).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn - L ... gegen das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 20. Juni 2002 (BGBl I S. 1946) hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Sommer, Di Fabio und die Richterin Lübbe-Wolff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 19. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 802/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheides bzgl. der Aufnahme als Aussiedler im Härteweg

    § 100a Abs. 1 BVFG ist jedoch anlässlich späterer Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes, die auch § 6 Abs. 2 BVFG betrafen (Zuwanderungsgesetz vom 20. Juni 2002, BGBl. I S. 1946; Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16. Mai 2007, BGBl. I S. 748; Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013, BGBl. I S. 3554) nicht aufgehoben worden und verweist dementsprechend für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen - nach wie vor - auf die aktuelle Rechtslage ("gilt").
  • FG Münster, 24.04.2007 - 15 K 3830/04

    Aufhebung der einem geduldeten Ausländer bewilligten Kindergeldgewährung für den

    IV.) Schließlich steht dem Kl. nach § 62 Abs. 2 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 20.06.2002 (BGBl I 2002, 1946) kein Kg zu.

    Nach § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der Fassung dieses Gesetzes, dass nach § 52 Abs. 61 a EStG in der Fassung von Art. 11 Nr. 16 in Verbindung mit Art. 15 des Gesetzes vom 20.06.2002 (BGBl I 2002, 1946) erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden ist, hat ein Ausländer nur dann Anspruch auf Kg, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2002 - 6 S 1066/01

    Spätaussiedler - Betätigungsmerkmal - Sprachkenntnis

    Das Wesen eines Gesprächs indessen besteht darin, dass Rede und Gegenrede stattfinden (BT-Drs. 14/7987, S. 35: "dialogische Interaktion") und dass dies näherungsweise flüssig geschieht; die Führung eines Gesprächs wiederum setzt die Befähigung voraus, den Verlauf des Gesprächs positiv mitzugestalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07

    Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei

    Denn durch Artikel 5 Nr. 7 des für nichtig erklärten Zuwanderungsgesetzes vom 20.6.2002 (BGBl I S. 1946) sollte eine § 89 Abs. 3 Alt. 1 und 2 AuslG 1990 entsprechende Regelung in das StAG aufgenommen werden (inzwischen ist dieses Vorhaben durch § 12b StAG in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) - im Folgenden: StAG 2004 - verwirklicht worden).
  • OVG Brandenburg, 01.07.2004 - 4 A 747/03

    Ausländerrecht, staatenloser Palästinenser, Aufenthaltsbefugnis;

    - Hierzu sei § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl I S. 1946, 1954) erwähnt, der weiterhin Ausschlussgründe für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis trotz unmöglicher Ausreise vorsah.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02

    Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder

    Auch der Umstand, dass in das Zuwanderungsgesetz vom 20.6.2002 (BGBl I S. 1946 ff.) eine dem § 21 Abs. 1 AuslG entsprechende Regelung übernommen worden ist (vgl. Art. 1 -Aufenthaltsgesetz -, § 33, a.a.O.), obgleich bereits verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 21 Abs. 1 AuslG geäußert worden waren, deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber gerade nicht eine Privilegierung von Kindern, bei denen lediglich der Vater im Besitz der erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung ist, im Blick hatte.
  • VG Köln, 12.11.2014 - 4 K 6300/13

    Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für Ehegatten und

  • VG Minden, 14.06.2005 - 11 L 359/05

    Neues Zuwanderungsgesetz führt zur Verfahrensbeschleunigung Asylverfahren werden

  • VG Münster, 05.10.2007 - 5 K 19/03

    Kostenerstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers gegenüber einem

  • FG Münster, 25.06.2003 - 7 K 4521/02

    Kein Kindergeldanspruch Staatenloser ohne Aufenthaltstitel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95

    Bakongo, Folter, Extrem-Gefahr, Alleinstehender, Familienverband, Alter,

  • BVerwG, 01.08.2003 - 1 B 297.02

    Einordnung einer in Haft während des Asylverfahrens erlittenen sexuellen Gewalt

  • VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 46.02
  • VG Düsseldorf, 18.08.2006 - 24 K 4097/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis;

  • VG Frankfurt/Main, 01.08.2002 - 5 G 2082/02

    D (A), Afghanen, Österreich (A), Drittstaatenregelung, Übernahmeerklärung,

  • VG Düsseldorf, 02.11.2006 - 24 K 3027/06

    D (A), Niederlassungserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - 14 B 2200/02
  • VG Münster, 30.10.2007 - 5 K 2309/04

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers gegen einen

  • VG Bayreuth, 20.08.2002 - B 6 K 01.30616

    Russland, Tschetschenen, Inguschetien, Klage, Bundesbeauftragter, Interne

  • VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 1 K 08.1157
  • VG Göttingen, 29.10.2003 - 2 A 2336/01

    Aktuelle Aufenthaltsbefugnis; Anwendungsbereich; Aufenthalt; Aufenthaltsbefugnis;

  • VG Lüneburg, 25.07.2002 - 1 B 41/02

    Abschiebung; Ausgestaltungsfreiheit; Aussetzung; Begegnungsgemeinschaft;

  • VG Ansbach, 23.10.2012 - AN 7 P 11.01315

    Vorlagepflichten bezüglich so genannter Kurzübersichten im Rahmen elektronisch

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