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29.04.1999

Bundestag - Drucksache 14/867

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 1618   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,35468
BGBl. I 1999 S. 1618 (https://dejure.org/1999,35468)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 23.07.1999, Seite 1618
  • Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
  • vom 15.07.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 17.03.1999   BT   AM 13. APRIL ANHÖRUNG ZUM STAATSBÜRGERSCHAFTSRECHT
  • 18.03.1999   BT   293 ABGEORDNETE: STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT REFORMIEREN (GESETZENTWURF)
  • 13.04.1999   BT   STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT MUSS REFORMIERT WERDEN
  • 21.04.1999   BT   CDU/CSU-FRAKTION ZIEHT AUS DEM RECHTSAUSSCHUSS AUS
  • 02.06.1999   BT   EXPERTEN GEGEN NEUEN VERTRIEBSWEG FÜR ABTREIBUNGSMEDIKAMENT
 
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Wird zitiert von ... (183)

  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Denn der Gesetzgeber wollte mit dem Geburtserwerb den hier aufwachsenden Kindern integrierter Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit frühzeitig vermitteln, um ihre Integration in die deutschen Lebensverhältnisse zu verbessern (BT-Drs. 14/533 S. 14).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Zwar hat der Gesetzgeber, der das Staatsangehörigkeitsrecht nach In-Kraft-Treten der Verwaltungsverfahrensgesetze mehrfach geändert hat - u.a. durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl I S. 1618) - die Frage der "erschlichenen" Einbürgerung nicht ausdrücklich entschieden.
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    Der Kläger hat durch die Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG a.F. nicht nach § 7 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl I S. 1618) - StAG a.F. - die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, da er - wie unter 1. b) bb) dargelegt - nicht Ehegatte einer Spätaussiedlerin und damit kein sogenannter Statusdeutscher ist.

    Nach der Gesetzesbegründung zur Einführung dieser Vorschrift betrifft der Erwerbstatbestand Personen, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 BVFG erfüllen (vgl. BTDrucks 14/533 S. 14; s.a. BTDrucks 16/5065 S. 227).

    In diesen Fällen kann die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch Einbürgerung erworben werden" (vgl. BTDrucks 14/533 S. 14 f.).

    Die durch die Einfügung des gesetzlichen Erwerbstatbestandes angestrebte Entlastung der Einbürgerungsbehörden (vgl. BTDrucks 14/533 S. 14) entfällt dadurch nicht.

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Gesetzgebung
   14-49350   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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