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12.06.2002

Bundestag - Drucksache 14/9410

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2730   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,44984
BGBl. I 2002 S. 2730 (https://dejure.org/2002,44984)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.07.2002, Seite 2730
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • vom 23.07.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Meldungen

  • IRIS Merlin

    Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz- Staatsvertrag verabschiedet

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 14.05.2002   BT   Katalog der jugendgefährdenden Medien auf Gewaltdarstellungen erweitern
  • 16.05.2002   BT   CDU/CSU fordert weitergehenden Jugendmedienschutz
  • 30.05.2002   BT   Maßnahmen zum Jugendschutz in der Diskussion
  • 03.06.2002   BT   Koalitionsentwurf zum Jugendschutz stößt auf unterschiedliches Echo
  • 07.06.2002   BT   Bundesregierung prüft Vollzugsdefizit bei der Darstellung von Gewalt
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Der gesetzlichen Bestimmung liegt die Erwägung zugrunde, dass die für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz notwendige Sicherstellung eines Versandes nur an Erwachsene nicht nur durch einen persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller erreicht werden könne, sondern auch durch technische Vorkehrungen wie z.B. sichere Altersverifikationssysteme (vgl. Vorschlag des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BT-Drucks. 14/9410, S. 30).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Selbst bei Zuordnung des Mindestabstandes zu Einrichtungen für Minderjährige zum Kompetenztitel des Bundes für die "öffentliche Fürsorge" bliebe den Ländern nach Art. 72 Abs. 1 GG Raum für die hier in Rede stehenden Regelungen zum Schutz im Vorfeld des Betretens von Spielhallen, da der Bund mit der Regelung des Zugangsverbots für Minderjährige in § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2016, BGBl. I S. 1666) von seiner Befugnis für jugendschützende Regelungen im Hinblick auf Spielhallen nicht abschließend Gebrauch gemacht hat.
  • VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438

    LaserTag Würzburg: Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bestätigt

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Bescheid vom 31. März 2014, mit welchem die Beklagte auf der Grundlage von § 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl I S. 2730), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2013 (BGBl I S. 3154), Personen unter 16 Jahren den Zutritt zu den Betriebsräumen - auch bei Begleitung durch Personensorgeberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Personen - untersagt (Ziffer 1. des Bescheides) sowie für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren anordnet, vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen (Ziffer 2. des Bescheides).
  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

    § 1 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. 2002 I S. 2730, im Folgenden: JuSchG) definiert Versandhandel als "jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird".
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2745/04

    Internet-DVD-Versanddienst

    Im ursprünglichen Gesetzesentwurf fand sich lediglich die Voraussetzung des Fehlens eines persönlichen Kontakts zwischen Lieferant und Besteller (vgl. BT-Drs. 14/9013, S. 3).

    Hierzu führte der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (im Folgenden: Bundestagsausschuss) aus, die für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz notwendige Sicherstellung, dass ein Versand nur an Erwachsene erfolge, könne nicht nur durch einen persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller erreicht werden, sondern insbesondere beim elektronischen Versand auch durch technische Vorkehrungen, wie zum Beispiel sichere Altersverifikationssysteme oder sonstige Vorkehrungen; um den elektronischen Versand nicht unnötig zu erschweren, bedürfe es einer Erweiterung (vgl. BT-Drs. 14/9410, S. 30).

    Auch der Bundestagsausschuss, auf den die Möglichkeit, die Einstufung als Versandhandel durch entsprechende Vorkehrungen auszuschließen, zurückgeht, ist von der Prämisse ausgegangen, für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz müsse sichergestellt werden, dass ein Versand nur an Erwachsene erfolge (vgl. BT-Drs. 14/9410, S. 30); effektiv kann der Schutz aber nur sein, wenn nicht allein auf das Geschehen auf der Absenderseite, sondern auch auf das auf der Empfängerseite abgestellt wird.

    Der zur Begründung dieser Auffassung herangezogenen Äußerung des Bundestagsausschusses, das Ziel des effektiven Kinder- und Jugendschutzes könne "insbesondere" - also nicht gerade ausschließlich - beim elektronischen Versand durch technische Vorkehrungen erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/9410, S. 30), kann lediglich entnommen werden, dass der Ausschuss die Möglichkeit ausreichender rein technischer Vorkehrungen beim Postversand - insbesondere angesichts nicht absehbarer künftiger Versandmodalitäten - nicht ausschließen wollte.

  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Denn das GjSM ist am 1. April 2003 aufgrund von § 30 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) außer Kraft getreten und durch die beiden genannten Gesetze ersetzt worden.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Selbst bei Zuordnung des Mindestabstandes zu Einrichtungen für Minderjährige zum Kompetenztitel des Bundes für die 'öffentliche Fürsorge' bliebe den Ländern nach Art. 72 Abs. 1 GG Raum für die hier in Rede stehenden Regelungen zum Schutz im Vorfeld des Betretens von Spielhallen, da der Bund mit der Regelung des Zugangsverbots für Minderjährige in § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2016, BGBl. I S. 1666) von seiner Befugnis für jugendschützende Regelungen im Hinblick auf Spielhallen nicht abschließend Gebrauch gemacht hat.".
  • VG Köln, 22.09.2014 - 13 K 4674/13

    Zum Anspruch nach IFG gegen die BPjM auf Herausgabe einer (ausschließlich analog

    Die BPjM hat nach den §§ 17 ff. des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), die Aufgabe, eine Liste jugendgefährdender Medien zu erstellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Die wahrscheinlich gegebene kriminogene Wirkung folgt etwa aus einem Absinken des Mitleids mit den missbrauchten Kindern und dem Abbau emotionaler Hemmschwellen (vgl. König, a.a.O., Rn. 106 f.); nicht zuletzt können pornographische Darstellungen dazu dienen, Kinder auf einen sexuellen Missbrauch einzustimmen und sie gefügig zu machen, indem sie diesen suggerieren sollen, der sexuelle Kontakt mit Erwachsenen sei "natürlich" und "harmlos" (siehe hierzu auch im Vorfeld pornographischer Darstellungen Begründung zu § 15 Abs. 2 JuSchG, BT-Drs. 14/9013, S. 23 f.; Hopf/Braml, ZUM 2007, 354 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Denn das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S. 1502), zuletzt geändert durch Art. 8b des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3762), ist nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), das gemäß der Bekanntmachung vom 1. April 2003 am gleichen Tag in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 476), außer Kraft getreten.
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

  • OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03

    Internetcafe

  • VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322

    vorbeugende Unterlassungsklage; sicherheitsrechtliche Anordnung; öffentliches

  • OLG München, 16.02.2006 - 29 U 4412/05

    Rückabwicklung eines wegen unlauteren Wettbewerbs nichtigen Product

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06

    Dynamic Medien - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 4 B 578/22

    Illegale Wettvermittlungsstelle

  • VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10

    Haftung eines Domaininhabers für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 4 B 511/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 20 A 5599/98

    Indizierung von CDs mit sexuellen Darstellungen als "unsittliche Medien"

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2009 - 14 K 4086/07

    Beanstandung unzulässiger pornografischer Internetangebote

  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 4 Ss 1123/02

    Ladengeschäft, Inverkehrbringen

  • BVerwG, 03.07.2003 - 6 B 29.03

    Kontrollierte Abgabe jugendgefährdender Videos durch technische

  • VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 3088/08
  • VG Köln, 13.09.2013 - 19 K 3559/11

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen eine Indizierungsentscheidung des BpjM

  • VG Arnsberg, 26.11.2004 - 13 K 3173/02

    Klage gegen Verpflichtung zur Sperrung rechtsextremistischer Webseiten abgewiesen

  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 3 K 17.62

    Untersagung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Lasertag-Arena

  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02

    Begriff des Ladengeschäfts

  • BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04

    Rechtmäßigkeit der Gleichstellung der verbotswidrigen Einstellung von Texten in

  • VG Köln, 11.05.2012 - 19 K 140/10

    Rechtmäßigkeit der Indizierung des Buches "Faktenspiegel V - Das belogene Volk

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2006 - 15 K 4205/02
  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2006 - 15 K 2170/03

    Sperrung von sogenannten WebSeiten wegen Verbreitung jugendgefährdender Inhalte

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