18.06.2004

Bundestag - Drucksache 15/3412

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2574   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,43107
BGBl. I 2004 S. 2574 (https://dejure.org/2004,43107)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 15.10.2004, Seite 2574
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (5. FStrAbÄndG)
  • vom 04.10.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 22.10.2003   BT   Regierung legt Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen vor
  • 23.10.2003   BT   Kritik an Ausbaugesetzen für Fernstraßen und Schienenwege zurückgewiesen
  • 26.05.2004   BT   Abstimmung zu Fernstraßen- und Schienenwegeausbau-Gesetzen verschoben
  • 29.03.2010   BT   Fehlerhafte Ausfertigung und Verkündung
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen i.d.F. des 5. Änderungsgesetzes zum Fernstraßenausbaugesetz vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2574) ist das Vorhaben als vordringlicher Bedarf ausgewiesen.
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    bb) Die SUP-Richtlinie ist nicht im Hinblick darauf unanwendbar, dass die Neubaustrecke der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bereits im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2574) enthalten war.
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen i.d.F. des 5. Änderungsgesetzes zum Fernstraßenausbaugesetz vom 4. Oktober 2004 (BGBl I S. 2574) ist das Vorhaben als vordringlicher Bedarf ausgewiesen (lfd. Nr. 1573).

    Die zeitliche Anknüpfung fügt sich in das Konzept ein, das dem Fernstraßenausbaugesetz i.d.F. des 5. Änderungsgesetzes zum Fernstraßenausbaugesetz vom 4. Oktober 2004 (BGBl I S. 2574) zugrunde liegt.

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