29.06.2004
Bundestag - Drucksache 15/3444
Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2004 S. 2686 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 09.11.2004, Seite 2686
- Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften
- vom 04.11.2004
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 30.06.2004 BT Versorgungsempfänger sollen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung tragen
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 50.16
Alimentation; Auslegung; Auslegungsregel; Besoldung; Feststellungsbegehren; …
Die jährliche Sonderzuwendung von bis dahin 84, 29 v.H. der Versorgungsbezüge im Monat Dezember wurde im Jahr 2004 durch §§ 4 und 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2686), berichtigt durch Art. 6 des Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3592) - BSZG 2004 -, auf 4, 17 v.H. der Jahresversorgungsbezüge abgesenkt sowie um einen der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechenden weiteren Anteil gemindert. - VGH Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 4 S 1704/07
Beamtenversorgung - Kürzung der Sonderzahlung nach § 4a BSZG - "Abzug für …
Mit Urteil vom 25.04.2006 hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Beklagte habe die Vorschriften des Bundessonderzahlungsgesetzes - BSZG - in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 04.11.2004 (BGBl. I S. 2686) richtig angewendet.Durch Artikel 1 des Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 04.11.2004 (BGBl. I S. 2686) wurde § 4a BSZG mit Wirkung zum 01.11.2004 in das Bundessonderzahlungsgesetz eingefügt.
- OVG Hamburg, 01.07.2014 - 1 Bf 166/11
Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Rahmen von Altersteilzeit
Die Einfügung von § 72b Abs. 1 Satz 3 BBG a.F. (durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom 4.11.2004, BGBl. I S. 2686) wurde damit begründet, dass der Umfang der (Alters)Teilzeitbeschäftigung den Regelungen nach der Arbeitszeitverordnung folgen soll (BT-Drs. 15/3830 S. 6):.Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 15/3830 S. 6).
- BGH, 03.09.2008 - XII ZB 36/06
Berücksichtigung der Verminderung der Sonderzahlung im Versorgungsausgleich bei …
Eine solche Reduktion mag rechtspolitisch als ein Äquivalent für die fortdauernde Tragung eines Teils des Pflegerisikos erklärt und mit einer wünschenswerten Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit Rentnern gerechtfertigt werden, die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. SGB XI seit dem 1. April 2004 volle (und nicht - wie bis dahin - nur hälftige) Beiträge zur Pflegeversicherung erbringen müssen und deshalb eine um diese vollen Beiträge verminderte Rente erhalten (vgl. BT-Drucks. 15/3444 S. 4). - OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Verminderung der Sonderzahlungen gem. …
Mit dieser durch Art. 1 des Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 04.11.2004 (BGBl. I S. 2686) mit Wirkung vom 01.11.2004 eingefügten Vorschrift sollen Regelungen des Sozialversicherungsrechts wirkungsgleich auf das Recht der Beamten, Richter und Soldaten übertragen werden.Der Grund hierfür liegt darin, dass die derzeitigen Versorgungsempfänger ebenso wie Rentner regelmäßig nicht oder nur kurze Zeit eigene Beiträge zur Finanzierung der Pflegeversicherung geleistet haben, weshalb sie nach dem Willen des Gesetzgebers ab 01.04.2004 in gleichem Maße wie Renterinnen und Rentner an der Finanzierung der Pflegeleistungen beteiligt werden sollen (vgl. die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 15/3444, zitiert nach Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, Stand Juni 2005, Anh. VII/2 S. 2).
- OLG Celle, 05.09.2007 - 10 UF 25/07
Berechnung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs zu Lasten einer …
Es handelt sich daher um eine politisch motivierte Minderung der Beamtenversorgung, deren Umfang an den halben Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung anknüpft (vgl. BT-Drucks. 15/3444). - BGH, 03.09.2008 - XII ZB 123/06
Berücksichtigung der Verminderung der jährlichen Sonderzahlung beim …
Eine solche Reduktion mag rechtspolitisch als ein Äquivalent für die fortdauernde Tragung eines Teils des Pflegerisikos erklärt und mit einer wünschenswerten Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit Rentnern gerechtfertigt werden, die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. SGB XI seit dem 1. April 2004 volle (und nicht - wie bis dahin - nur hälftige) Beiträge zur Pflegeversicherung erbringen müssen und deshalb eine um diese vollen Beiträge verminderte Rente erhalten (vgl. BT-Drucks. 15/3444 S. 4). - BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 117.09
Kürzung von Sonderzahlungen durch den Dienstherrn; Rechtsschutz
Er wendet sich gegen die Absenkung der jährlichen Sonderzuwendung durch Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798) von bis dahin 84, 29% der monatlichen Versorgungsbezüge auf zunächst 4, 17% der Jahresversorgungsbezüge sowie um einen der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechenden weiteren Anteil durch §§ 4 und 4a des BSZG in der Fassung des Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3592) sowie des Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2686). - BVerwG, 29.06.2012 - 2 B 12.11
Rüge fehlenderVerlängerung der Geltungsdauer der ursprgl. in § 26a Abs. 5 BRRG …
Die Befristung wurde durch das nordrhein-westfälische Gesetz zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechtes vom 16. November 2004 (GVBl 2004 S. 624 ) mit Wirkung vom 1. Januar 2005 aufgehoben (vgl. auch Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2004 (BGBl I S. 2686)). - BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 119.09
Verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der Kürzung von Sonderzuwendungen eines …
Er wendet sich gegen die Absenkung der jährlichen Sonderzuwendung durch Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798) von bis dahin 84, 29% der monatlichen Versorgungsbezüge auf zunächst 4, 17% der Jahresversorgungsbezüge sowie um einen der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechenden weiteren Anteil durch §§ 4 und 4a des BSZG in der Fassung des Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3592) sowie des Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2686). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2013 - 10 A 10390/13
Zur Kürzung der Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten infolge eines …
- VG Saarlouis, 24.06.2008 - 3 K 161/08
Klage gegen Kürzung der jährlichen Sonderzahlung