16.02.2005

Bundestag - Drucksache 15/4869

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1068   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,59970
BGBl. I 2005 S. 1068 (https://dejure.org/2005,59970)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 26.04.2005, Seite 1068
  • Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften
  • vom 15.04.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 30.11.2004   BT   Arzneimittelrechtliche Vorschriften an europäisches Recht angleichen
  • 19.01.2005   BT   Experten fordern Übergangsfristen bei der Novelle des Arzneimittelgesetzes
  • 20.01.2005   BT   Bundesrat fordert Präzisierung der Regeln für Kennzeichnung von Arzneien
  • 16.02.2005   BT   Ausschuss billigt geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Köln, 29.01.2008 - 7 K 4227/04

    Registrierung eines homöopathischen Arzneimittels; Ablehnung einer

    Es sind daher anzuwenden § 105 Abs. 4 d AMG iVm § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 7 bis 15 AMG in der bis zum 29.04.2005 geltenden Fassung des Arzneimittelgesetzes in der Bekanntmachung vom 11.12.1998 (BGBl. I S. 3586), zuletzt geändert durch das am 27.04.2005 in Kraft getretene Gesetz vom 15.04.2005 (BGBl. I S. 1068).

    Anspruchsgrundlage für die Erteilung der Registrierung ist § 39 Abs. 1 Satz 1 AMG in der Fassung des Gesetzes vom 15.04.2005 (BGBl. I S. 1068), im folgenden: AMG a.F., vgl. Übergangsvorschrift in § 141 Abs. 10 AMG.

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