16.03.2005

Bundestag - Drucksache 15/5132

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1425   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,53793
BGBl. I 2005 S. 1425 (https://dejure.org/2005,53793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,53793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 31.05.2005, Seite 1425
  • Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
  • vom 26.05.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 11.11.2004   BT   Bei bestimmten Altmietverträgen soll die neue Kündigungsfrist gelten
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 71/07

    Kündigungsfrist eines am 1.9.2001 bestehenden, auf unbestimmte Zeit eingegangenen

    bb) Wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat, haben das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) und das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1425) diese Rechtslage für ein am 1. September 2001 bereits bestehendes Mietverhältnis wie das vorliegende nicht geändert.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 21.06.2007 - 10 C 69/07

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der durch sinngemäße Wiedergabe

    Hinzukommt, dass sich die Feststellung, ob allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen oder nicht, häufig schon aus der Vertragsgestaltung ergibt und die Gesetzesänderung darauf zielt, dem Rechtsanwender ein praktikables Abgrenzungskriterium an die Hand zu geben, mit dem ein Rückgriff auf die tatsächlichen Umstände bei Vertragschluss regelmäßig entbehrlich wird (Bundestagsdrucksache 15/4134, S. 4 und 5).
  • LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer

    Diese Auffassung, wonach solche Mietverträge, die bereits vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden, hinsichtlich der in ihnen vereinbarten Kündigungsfristen des Mieters nicht der zwingenden Regelung des § 573 c BGB unterliegen, findet nunmehr auch ihre Bestätigung durch die Einfügung eines neuen Art. 229 § 3 Abs. 10 S. 2 EGBGB (Gesetz vom 26.5.2005, BGBl. I 2005, S.1425).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht