10.04.2013

Bundestag - Drucksache 17/13022

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3484   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68724
BGBl. I 2013 S. 3484 (https://dejure.org/2013,68724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,68724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 05.09.2013, Seite 3484
  • Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
  • vom 29.08.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 17.04.2013   BT   Rechte international Schutzberechtigter sollen verbessert werden
  • 18.04.2013   BT   Öffentliche Anhörung zur Verbesserung der Rechte international Schutzberechtigter
  • 22.04.2013   BT   Geteiltes Echo auf Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte international Schutzberechtigter
  • 22.04.2013   BT   Aufenthaltstitel bei ausreichenden Sprachkenntnissen
  • 17.05.2013   BT   Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 16. und 17. Mai)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem

    Mit der Einfügung des Satzes 2 in § 81 Abs. 4 AufenthG durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484) wollte der Gesetzgeber klarstellen, dass - entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die ein durch schwedische Behörden ausgestelltes Schengen-Visum betrag (OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Oktober 2011 - 11 ME 315/11 - InfAuslR 2012, 70) - ein Schengen-Visum die Fortgeltungsfiktion nicht auszulösen vermag.

    Lediglich für nationale Visa nach § 6 Abs. 3 AufenthG - wie auch in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 (GMBl S. 878) zum Ausdruck gebracht ist (Ziffer 81.4.0) - wollte er die Fortgeltungswirkung anerkennen (vgl. BT-Drs. 17/13022 S. 30, BT-Drs. 17/13536 S. 15).

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Der revisionsgerichtlichen Beurteilung zugrunde zu legen ist daher das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) und Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484).
  • VG Aachen, 23.04.2014 - 8 K 1515/12

    Daueraufenthaltsberechtigung; Daueraufenthaltsrichtlinie; Visum; Visumsverfahren;

    Erst Recht gilt dies für das ab dem 6. September 2013 geltende neue Recht, §§ 38 a Abs. 3, 39 AufenthG n.F. Es spricht nach Auffassung der Kammer alles dafür, dass der Gesetzgeber mit der Änderung des § 38 a Abs. 3 AufenthG im "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und Arbeitnehmer" (BGBl I 2013, S. 3484) unionsrechtlichen Bedenken gegen die bisherige Regelung Rechnung tragen wollte und klarstellen wollte, dass Drittstaatsangehörigen, die im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung eines anderen EU - Mitgliedsstaats sind, die Aufnahme jeder Art von Beschäftigung erlaubt werden kann.

    So ist in Nr. 19 der Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucks. 17/13022 S. 22, ausdrücklich ausgeführt, das die Klarstellung geboten sei, nachdem mehrere Gerichte die Rechtsauffassung vertreten hätten, dass auch bei diesem Personenkreis die Zulassung zu weniger qualifizierten Beschäftigungen auf Grund der bisherigen Verweisung auf die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 AufenthG auf die Beschäftigungen beschränkt ist, für die sie nach der Beschäftigungsverordnung als neu einreisende Arbeitnehmer aus Drittstaaten als Arbeitnehmer zugelassen werden könnten, vgl. Hailbronner, in Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand September 2013, Anm. zur Beschäftigungsverordnung Rdnr. 10.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17

    Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem

    Der Senat folgt nicht der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach ein solches Visum nur eine Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG vermitteln könne mit der Folge, dass der mit Wirkung vom 6. September 2013 (vgl. Art. 1 Nr. 27 lit.a) des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.08.2013 - BGBl. I, S. 3484) in Absatz 4 Satz 2 vorgenommene Ausschluss des Schengen-Visums generell den Eintritt einer Fiktion auch nach Absatz 3 Satz 1 ausschlösse.

    Denn in der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung, die allerdings - wie regelmäßig - nicht vom Gesetzgeber selbst stammt, wird knapp Bezug genommen auf einen Beschluss des NiedersOVG vom 31. Oktober 2011 (11 ME 315/11 -, juris), dem ein von Schweden ausgestelltes Schengen-Visum zugrunde lag (vgl. BT-Drucks. 17/13022, S. 30).

  • BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Protokoll; Zulässigkeit; Niederschrift;

    Danach ist der Entscheidung im vorliegenden Fall das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 (BGBl I S. 3484, AufenthG n.F.), zu Grunde zu legen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 11 S 2155/15

    Aufenthaltstitel für Elternteil nach Volljährigkeit des Kindes

    Die Tatsache, dass durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.08.2013 (BGBl. I, S. 3484) in § 28 Abs. 3 ein neuer Satz 2 eingefügt wurde, besagt insoweit wenig.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14

    Entfallen der Fortgeltungsfiktion - Standstill-Klausel - Sprachkenntnisse und

    Die bereits eingetretene Fortgeltungsfiktion ist durch die mit Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.08.2013 (BGBl. I S. 3484) eingeführte Neuregelung in § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, derzufolge ein nach § 6 Abs. 1 AufenthG erteiltes Visum die Fiktionswirkung nicht auslöst, nicht entfallen (ebenso OVG BB, Beschluss vom 03.04.2014 - OVG 3 S 4.14 - juris).

    Entgegen der Begründung des Gesetzgebers handelt sich nicht nur um eine "gesetzliche Klarstellung" (so BT-Drs. 17/13536, S. 15), denn nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 81 Abs. 4 a.F. gehörte zu den Aufenthaltstiteln auch ein - von einem anderen Schengen-Staat erteiltes - (Besuchs-)Visum (OVG BB, Beschluss vom 03.04.2014, a.a.O., Rn. 5).

  • VG Schleswig, 14.11.2013 - 4 B 58/13

    Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für Besatzungsmitglieder eines

    Dies wird belegt durch die Gesetzesbegründung zur Aufhebung des Abs. 4 in § 4 AufenthG (BT-Drs. 17/13022, S. 19), worin ausdrücklich angeführt wird: die internationale und europäische Rechtslage zur Aufenthaltstitelpflicht auf Seeschiffen anderer Flaggenstaaten sei nicht einheitlich und damit verfügten Seeleute auf fremdflaggigen Schiffen, die Deutschland anlaufen, in den meisten Fällen über keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel.
  • BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16

    Verknüpfung von Aufenthaltserlaubnis und Berechtigung zur Ausübung einer

    Nach der insoweit eindeutigen Gesetzeslage beruht die Berechtigung des Klägers zur Erwerbstätigkeit allein auf einer unmittelbar gesetzlichen Gestattung nach § 27 Abs. 5 AufenthG ("Der Aufenthaltstitel nach diesem Abschnitt berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit") bzw. der Vorgängerregelung des mit Wirkung zum 6. September 2013 aufgehobenen (Gesetz vom 29. August 2013, BGBl. I S. 3484) § 28 Abs. 5 AufenthG a.F. Diese Berechtigung ist klar an den Bestand des konkreten Titels gebunden und vermittelt kein von diesem losgelöstes und weitergehendes Recht; die Verknüpfung mit dem Aufenthaltstitel erstreckt sich auch auf den konkreten Aufenthaltszweck.
  • VG München, 18.03.2014 - M 4 K 12.6333

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; "Stand-still"; Sprachkenntnisse;

    Anzuwenden ist die derzeit geltende Fassung des § 28 Abs. 2 AufenthG, also die Fassung seit der Änderung durch das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern" vom 29. August 2013 (BGBl I 3484).

    Hier heißt es: "Die Übergangsregelung ermöglicht es den ausländischen Ehegatten Deutscher, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG waren, eine Niederlassungserlaubnis unter den bisher geltenden Voraussetzungen zu erlangen" (BT-Drs. 17/13022, Seite 23).

  • VG Berlin, 10.01.2014 - 4 K 355.11

    Nachzug eines inzwischen volljährigen Kindes zu seiner Mutter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13

    Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei;

  • BVerwG, 16.05.2019 - 5 C 7.18

    Anrechnung; Anrechnungsfreiheit; Anrechnungsvorschrift; Ausbildungsförderung;

  • VGH Bayern, 19.11.2014 - 19 CS 14.1899

    Familiennachzug der Mutter und Großmutter

  • VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 6 K 13.00307

    Anspruch gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 IntV auf Befreiung von der Kostenbeitragspflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 14.11

    Berufung; Visum; Familiennachzug; Kind; China; Nachzug zu einem Elternteil;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 6 N 48.14

    Nachzug afghanischer Kinder - zum alleinigen Sorgerecht des Vaters

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - 11 S 2534/13

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines Aufenthaltstitels; Erledigung

  • VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 264.12

    Ausländerrecht: Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug; einfache

  • VG Ansbach, 22.10.2015 - AN 6 K 14.01032

    Beginn der Zwei-Jahresfrist

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14

    Türkei; Familiennachzug; Sorgerecht; Ausländische Gerichtsentscheidung;

  • VGH Bayern, 22.07.2014 - 10 CS 14.1534

    Schengen-Visum; Einreise zum Daueraufenthalt; Absehen von der Einreise mit dem

  • VG Hamburg, 22.09.2014 - 2 K 2118/14

    Ausbildungsförderung; Anerkennung eines ukrainischen Abschlusses; Eheschluss mit

  • VG Freiburg, 28.04.2014 - 2 K 606/14

    Aufenthaltsrecht bei Auflösung der Ehe

  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 13.00319

    Kein Anspruch auf (Weiter-)Förderung wegen fehlender Eignung des Auszubildenden

  • VG Hamburg, 17.09.2014 - 2 E 4120/14

    Ausbildungsförderung; Erstausbildung; zeitlicher Mindestumfang

  • VG Hamburg, 01.12.2014 - 2 K 1577/13

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer Fachoberschule - zum Begriff des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht