12.06.2013

Bundestag - Drucksache 17/13937

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3554   

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https://dejure.org/2013,68714
BGBl. I 2013 S. 3554 (https://dejure.org/2013,68714)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 13.09.2013, Seite 3554
  • Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
  • vom 06.09.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    ... Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 28.08.2012   BT   Bundesrat will Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
  • 07.06.2013   BT   Regierungserklärung zum Bundesvertriebenengesetz (in: Petitionen, Vertriebene, Gedenkstunde)
  • 12.06.2013   BT   Bundesvertriebenengesetz (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
  • 12.06.2013   BT   Regierungserklärung zu "60 Jahre Vertriebenengesetz"
  • 13.06.2013   BT   Gedenken an Vertriebene am Weltflüchtlingstag
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 43.18

    Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen

    Ebenso wenig berühren die durch das am 14. September 2013 in Kraft getretene Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) bewirkten Änderungen des § 6 Abs. 2 BVFG das Merkmal der Abstammung, für das der Gesetzgeber jedenfalls seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - von einem generationenübergreifenden Abstammungsbegriff ausgehen musste.
  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Die durch Art. 1 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - im Folgenden: Zehntes BVFG-Änderungsgesetz - vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) bewirkten Änderungen der Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 BVFG gelten danach - abgesehen von einer redaktionellen Anpassung durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes vom 7. November 2015 (BGBl. I S. 1922) - unverändert fort.

    Dort ist ausgeführt, dass Anträge auf Erteilung eines Aufnahmebescheides oder auf Einbeziehung auch dann gestellt werden können, "wenn die Erteilung eines Aufnahmebescheides oder die Einbeziehung in einem früheren Verfahren bestandskräftig abgelehnt worden ist, nun aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen" (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 12. Juni 2013, BT-Drs. 17/13937 S. 7).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    2.1.1 Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 <BGBl. I S. 1902>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2013 <BGBl. I S. 3554>) wird der Aufnahmebescheid auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen.
  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15

    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson;

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des von der Klägerin mit der Verpflichtungsklage verfolgten Anspruchs auf nachträgliche Einbeziehung ihres Sohnes in den ihr 1994 erteilten Aufnahmebescheid ist § 27 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554).

    Mit dem 10. BVFG-Änderungsgesetz vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) verzichtete der Gesetzgeber schließlich auf Empfehlung des Innenausschusses auf das Härteerfordernis und erhielt die Regelung - nunmehr als § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG - ihre heutige Fassung.

    Die nachträgliche Einbeziehung werde so zu einer weiteren Option, die neben die Möglichkeit der Einbeziehung zum Zwecke der gemeinsamen Aussiedlung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG trete; wer Letztere aus welchen Gründen auch immer nicht nutze, müsse daher für die Zukunft keine Nachteile mehr befürchten (BT-Drs. 17/13937 S. 6).

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Die durch Art. 1 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - im Folgenden: Zehntes BVFG-Änderungsgesetz - vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) bewirkten Änderungen der Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 BVFG gelten danach - abgesehen von einer redaktionellen Anpassung durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes vom 7. November 2015 (BGBl. I S. 1922) - unverändert fort.

    Dort ist ausgeführt, dass Anträge auf Erteilung eines Aufnahmebescheides oder auf Einbeziehung auch dann gestellt werden können, "wenn die Erteilung eines Aufnahmebescheides oder die Einbeziehung in einem früheren Verfahren bestandskräftig abgelehnt worden ist, nun aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen" (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 12. Juni 2013, BT-Drs. 17/13937 S. 7).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    2.1.1 Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 <BGBl. I S. 1902>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2013 <BGBl. I S. 3554>) wird der Aufnahmebescheid auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen.
  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft;

    Die durch Art. 1 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - im Folgenden: Zehntes BVFG-Änderungsgesetz - vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) bewirkten Änderungen der Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 BVFG gelten danach - abgesehen von einer redaktionellen Anpassung durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes vom 7. November 2015 (BGBl. I S. 1922) - unverändert fort.

    Dies lässt nur den Schluss zu, dass der Gesetzgeber auch mit dieser Erweiterung nur die in den Aussiedlungsgebieten verbliebenen Aufnahmebewerber im Blick hatte und diese von der Bindung an Fristen befreien wollte (BT-Drs. 17/13937 S. 7).

  • VGH Bayern, 06.03.2015 - 11 ZB 14.1626

    Spätaussiedler; Vertriebener; Zehntes Gesetz zur Änderung des

    Insbesondere hat sich die Rechtslage durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013 (BGBl I S. 3554) für die vom Kläger begehrte Anerkennung als Vertriebener (Aussiedler) gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG und die von der Klägerin begehrte Anerkennung als Ehegattin eines Vertriebenen gemäß § 1 Abs. 3 BVFG sowie die Ausstellung von Vertriebenenausweisen nicht nachträglich zu ihren Gunsten geändert.

    a) Das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl I S. 1902), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2013 (BGBl I S. 3554), unterscheidet zwischen Vertriebenen und Spätaussiedlern.

    Auch aus den Gesetzesmaterialen, insbesondere dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 17/10511) und der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses (BT-Drs. 17/13937), die für die Frage, ob eine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG bzw. Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG zu Gunsten des Betroffenen vorliegt, ergänzend heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 - juris Rn. 14), ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber rechtskräftig abgelehnten Vertriebenenbewerbern die Möglichkeit eröffnen wollte, im Wege des Wiederaufgreifens ihrer Verfahren die Ausstellung von Vertriebenenausweisen auf der Grundlage von Vorschriften zu erreichen, die bereits seit mehr als 20 Jahren außer Kraft getreten waren.

    Vielmehr sollte das Gesetz ausweislich der Entwurfsbegründung (BT-Drs. 17/10511) der Vermeidung von Härtefällen hinsichtlich der Deutschkenntnisse von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen dienen.

    Auch insoweit ist in der Begründung (BT-Drs. 17/13937) jedoch ausschließlich von "Spätaussiedlerbewerbern", den insoweit "unverhältnismäßig hohen Aufnahmehürden", der "Erteilung eines Aufnahmebescheids an den Spätaussiedler" und der verstärkten "Familienzusammenführung von Spätaussiedlern" die Rede.

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 17.15

    Abkömmling; (Minderjährigen-) Adoption; Aufnahmebescheid; Aussiedlung;

    Für die rechtliche Beurteilung des klägerischen Begehrens ist § 27 Abs. 2 Satz 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902), geändert durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) zugrunde zu legen.

    Sie stellt eine "weitere Option" dar, die neben die Möglichkeit der Einbeziehung zum Zwecke der gemeinsamen Aussiedlung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG tritt (BT-Drs. 17/13937 S. 7).

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 24.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Die durch Art. 1 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - im Folgenden: Zehntes BVFG-Änderungsgesetz - vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) bewirkten Änderungen der Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 BVFG gelten danach - abgesehen von einer redaktionellen Anpassung durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes vom 7. November 2015 (BGBl. I S. 1922) - unverändert fort.
  • BVerwG, 13.08.2020 - 1 C 23.19

    Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiete; Erstverfahren; Fehleinschätzung;

  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 12.14

    Antragstellung, zeitnahe; Aufnahmeantrag; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren;

  • BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16

    Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann;

  • VG Köln, 03.09.2014 - 10 K 8156/13

    Anspruch auf Einbeziehung des Sohnen in einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 802/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheides bzgl. der Aufnahme als Aussiedler im Härteweg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 11 A 1250/12

    Anforderungen an die Erteilung eines Aufnahmebescheids bzgl. der Aufnahme eines

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 21.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2014 - 11 A 625/14

    Anforderungen an das Bestehen deutscher Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG;

  • VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 6881/12

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Erteilung eines Aufnahmebescheides für die

  • VG Köln, 26.03.2014 - 10 K 6252/12

    Anspruch eines eingebürgerten Spätaussiedlers auf Einbeziehung seiner Abkömmlinge

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 25.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

  • VG Köln, 09.04.2014 - 4 K 1743/13

    Nachträgliche Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet verbliebenen Ehegatten oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 11 A 1838/14

    Nachträgliche Einbeziehung von adoptierten Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid

  • VG Köln, 30.07.2014 - 10 K 3558/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Einbeziehung seiner Familienmitglieder in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 11 A 1747/14

    Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid bei der Abschiebung eines

  • VG Köln, 12.11.2014 - 4 K 6300/13

    Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für Ehegatten und

  • VG Köln, 05.11.2015 - 7 K 5436/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 11 A 626/14

    Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid bei vorübergehendem

  • VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 3385/12

    Notwendigkeit des Verbleibens der betroffenen Person im Aussiedlungsgebiet für

  • VG Köln, 24.11.2015 - 7 K 6723/14
  • VG Köln, 10.02.2016 - 10 K 3742/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2016 - 11 E 673/16

    Antrag eines Spätaussiedlers auf Einbeziehung der Tochter in dessen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 11 A 779/15

    Erteilung eines Aufnahmebescheides und Ausstellung einer

  • VG Köln, 30.11.2015 - 10 K 5371/14
  • VG Köln, 15.09.2015 - 7 K 2587/13
  • VG Köln, 27.01.2015 - 7 K 1818/14

    Erteilung eines Aufnahmebescheids für einen tadschikischen Staatsangehörigen als

  • VG Köln, 28.01.2014 - 7 K 1282/12

    Ausschluss der Spätaussiedlereigenschaft durch Ausübung einer Funktion in den

  • VG Köln, 28.10.2016 - 7 K 181/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides

  • VG Köln, 05.04.2016 - 7 K 6077/14

    Versagung der Aufnahme als Volksdeutscher nach dem Bundesvertriebenengesetz

  • VG Köln, 15.09.2015 - 7 K 4740/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 532/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • VG Köln, 09.09.2015 - 10 K 4974/14
  • VG Köln, 21.01.2014 - 12 K 5265/11

    Bekenntnis auf andere Weise; fehlende familäre Sprachvermittlung

  • BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16

    Ehemann muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz

  • VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 5317/14
  • VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 306/15
  • VG Köln, 15.12.2015 - 7 K 2878/15
  • VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 4453/14
  • VG Köln, 12.02.2014 - 10 K 6371/12

    Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler nach dem

  • VG Köln, 16.02.2016 - 7 K 3233/15
  • VG Köln, 04.03.2014 - 4 K 3182/13

    Notwendigkeit des Aufnahmebescheids eines Spätaussiedlers für die Einbeziehung

  • VG Köln, 21.01.2014 - 12 K 5430/12

    Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen von Aussiedlern

  • VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 5327/14
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