22.07.2010

Bundestag - Drucksache 17/2637

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 2261   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85186
BGBl. I 2010 S. 2261 (https://dejure.org/2010,85186)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 27.12.2010, Seite 2261
  • Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
  • vom 22.12.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 03.08.2010   BT   Bundesregierung will Berufsgeheimnisse von Anwälten besser schützen
  • 23.09.2010   BT   Schutz des Vertrauensverhältnisses (in: Sitzungswoche vom 30. September bis 1. Oktober 2010)
  • 04.11.2010   BT   Vertrauensverhältnis zu Rechtsanwälten (in: Sitzungswoche vom 10. bis 12. November 2010)
  • 10.11.2010   BT   Anwaltliches Mandatsverhältnis besser schützen
  • 11.11.2010   BT   Die Beschlüsse des Bundestages am 11. und 12. November
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht vom 22. Dezember 2010 (BGBl 2010 I S. 2261) hat daran nichts geändert.

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt, beschränkte sich die Neuregelung darauf, den Anwendungsbereich des § 160a Abs. 1 Satz StPO auf Rechtsanwälte zu erstrecken, ohne die Gesetzessystematik im Übrigen anzutasten (vgl. BTDrucks 17/2637, S. 1 und 6 f.).

  • OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16

    Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB

    Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzesentwurfs (BR-Drucksache 817/12 Seite 80 = BT-Drucksache 17/2637 S. 50) darauf hingewiesen, dass die gewöhnliche Tätigkeit des Unternehmers dessen Auftreten auf Märkten oder Messeständen umfassen solle, weil der Verbraucher durch die Bestimmungen vor übereilten Entschlüssen bewahrt werden soll, insbesondere dann, der Verbraucher nicht mit dem Abschluss eines Vertrages über bestimmte Waren rechnen muss.
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Dennoch hat er - im Bewusstsein der zu § 53 StPO ergangenen Rechtsprechung - dem Vertrauensverhältnis zunächst nur zum Verteidiger, später auch zu dem nicht verteidigenden Rechtsanwalt uneingeschränkten Vorrang eingeräumt und in § 160a Abs. 1 StPO ein absolutes Erhebungs- und Verwendungsverbot statuiert (BT-Drucks. 16/5846, S. 25, 35 f.; BT-Drucks. 17/2637, S. 6).
  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Der Gesetzgeber hat sich insoweit, wie sich den Gesetzgebungsmaterialien entnehmen lässt, ganz bewusst für die Einbeziehung aller Rechtsanwälte in diese Norm entschieden(Bundesrat Drucksache 229/10, 23.04.10; Bundestag Drucksache 17/2637, 22.07.2010; Bundestag Drucksache 17/3693, 10.11.2010; Bundestag Drucksache 17/3705, 10.11.2010), nachdem dort zuvor neben den Geistlichen und den Abgeordneten nur Strafverteidiger benannt waren.

    Den Gesetzgebungsmaterialien zufolge wurde davon ausgegangen, die Verstrickungsregelung des § 160a Absatz 4 StPO stelle in ausreichender Weise sicher, dass bei einem Tatverdacht, der sich auch gegen den Berufsgeheimnisträger richte, Ermittlungsmaßnahmen auch gegen diesen weiterhin möglich seien(Bundesrat Drucksache 229/10, 23.04.10).

    "(Bundesrat Drucksache 229/10, 23.04.10, S. 2).

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