22.06.2011

Bundestag - Drucksache 17/6259

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. II 2011 S. 1068   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90582
BGBl. II 2011 S. 1068 (https://dejure.org/2011,90582)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 28, ausgegeben am 07.11.2011, Seite 1068
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
  • vom 01.11.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 28.06.2011   BT   Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern
  • 21.09.2011   BT   Steuerabkommen mit der Schweiz, Irland und Zypern (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 21. bis 23. September)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 21.08.2015 - I R 63/13

    Unternehmer i.S. von Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern 1974: Unveränderte Auslegung

    Dass ausweislich der Denkschrift zum Gesetzentwurf (BTDrucks 17/6259, S. 28) die Erweiterung des Begriffs des "Unternehmens" i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 im Protokoll zum Abkommen in Nummer 3 zu Artikel 8 nicht rückwirkend anzuwenden ist, ändert daran nichts.
  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 6 K 645/12

    Besteuerungsrecht für Einkünfte einer im Inland ansässigen Steuerpflichtigen, die

    In der Denkschrift zur Gesetzentwurf (BT-Drucks 17/6259) werde ausdrücklich betont, dass die neue Definition des Schiffunternehmens im Art. 8 DBA-Zypern 2011 keine Rückwirkung entfalte.

    Folgerichtig heißt es in der Denkschrift zum Gesetzentwurf (BT-Drucks 17/6259) zu Art. 8 des Abkommens: "In Abweichung zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 1993 (I R 53/91) haben sich die Vertragsparteien in der Nummer 3 des Protokolls zum Abkommen geeinigt, dass mit der Anwendung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zu den Einkünften aus dem Betrieb von Schiffen auch solche aus technischem und wirtschaftlichem Management sowie die Ausrüstung mit Schiffspersonal gehören.

  • FG Hamburg, 12.08.2013 - 6 K 279/12

    Einkommensteuer, DBA-Zypern: Besteuerung eines Kapitäns -- Auslegung von

    In der Denkschrift zum Gesetzentwurf (BT-Drucks 17/6259) zu Art. 8 des Abkommens wird hierzu ausgeführt: "In Abweichung zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 1993 (I R 53/91) haben sich die Vertragsparteien in der Nummer 3 des Protokolls zum Abkommen geeinigt, dass mit der Anwendung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zu den Einkünften aus dem Betrieb von Schiffen auch solche aus technischem und wirtschaftlichem Management sowie die Ausrüstung mit Schiffspersonal gehören.
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