13.12.2016

Bundestag - Drucksache 18/10631

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1210   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16318
BGBl. I 2017 S. 1210 (https://dejure.org/2017,16318)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 24.05.2017, Seite 1210
  • Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG)
  • vom 16.05.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG)

Literatur

  • hensche.de

    Absicherung der SOKA-Bau-Tarifverträge per Gesetz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 15.12.2016   BT   Sozialkassen sollen abgesichert werden
  • 17.01.2017   BT   Anhörung zu den Sozialkassen im Bauhauptgewerbe
  • 23.01.2017   BT   Lob für Pläne zur Sozialkassen-Sicherung
  • 25.01.2017   BT   Ausschuss stimmt für Sozialkassen-Gesetz
  • 25.01.2017   BT   Abstimmung über Fort­bestand der Sozial­kassen im Baugewerbe
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    d) Auch das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1210) hat die Rechtsnatur des BRTV-Bau als Tarifvertrag unberührt gelassen.

    Zweck des SokaSiG ist nach der Gesetzesbegründung die Sicherung des Fortbestands der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschlüssen vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 213 und 289) die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen mehrerer Fassungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgestellt hatte (BT-Drs. 18/10631 S. 3) .

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Die gesetzliche Anordnung der Geltung der Tarifnormen sollte "als weiterer Rechtsgrund neben die bestehenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge" treten (BT-Drs. 18/10631 S. 653) .

    Die Frage der Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht ist auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens umfangreich erörtert worden (BT-Drs. 18/11001 S. 7 f.) .

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Der Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 18/10631) ist von den Fraktionen der CDU/CSU sowie der SPD am 13. Dezember 2016 vorgelegt worden.

    Es werden Leistungen für bis zu 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr als 35.000 Auszubildende und mehr als 370.000 Rentnerinnen und Rentner erbracht (vgl. BT-Drucks. 18/10631, S. 1).

    Die Sozialkassen müssten jedenfalls für solche Ansprüche entsprechende Rücklagen bilden, was ihnen nicht möglich sein dürfte (BT-Drucks. 18/10631 S. 2).

    Auf S. 1 der BT-Drucks. 18/10631 wird u.a. ausgeführt, dass die ULAK für einen fairen Wettbewerb in der Baubranche sorge.

    Wie sich aus der Entstehungsgeschichte ergibt, sollte das bisherige Sozialkassenverfahren durch den Gesetzgeber gestützt werden, nachdem sich die AVE-Erklärungen als unwirksam erwiesen haben (vgl. BT-Drucks. 18/10631 S. 2).

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